Steuererklärung:Oberstes Finanzgericht: Zinsen auf Steuerschulden sind zu hoch

Bundesfinanzhof

Sechs Prozent Zinsen verlangt der Fiskus von säumigen Steuerzahlern. Laut einem Beschluss des Bundesfinanzhofs ist das zu viel.

(Foto: dpa)
  • Der Fiskus darf im Jahr sechs Prozent Zinsen von Steuerzahlern verlangen, die ihre Rechnung zu spät begleichen.
  • Der Bundesfinanzhof zweifelt die Höhe der sogenannten Nachzahlungszinsen nun erstmals an. Grund ist das allgemein niedrige Zinsniveau.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals Zweifel an der Höhe des Aufschlags geäußert, die Finanzämter von Steuerzahlern für nachträgliche Forderungen verlangen dürfen. Der sogenannte Nachzahlungszins liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent im Jahr. Deutschlands oberste Finanzrichter übten daran deutliche Kritik: Angesichts des allgemeinen Zinsniveaus sei der Wert zu hoch, teilte das Gericht am Montag mit.

Fällig wird der Sechs-Prozent-Aufschlag beispielsweise, wenn Bürger ihre Steuererklärung zu spät abgeben und eine Nachzahlung fällig wird. Für jeden Monat zahlen Steuerzahler dann einen 0,5 Prozent Zinsesn zusätzlich, in der Summe sechs Prozent im Jahr. Ähnliches gilt für Unternehmen. Allein bei Betriebsprüfungen nimmt der Staat so zwei Milliarden Euro pro Jahr an Zinsen ein.

Wer profitiert, hängt von der Reaktion des Bundesfinanzministeriums ab

Der Beschluss, den der Neunte Senat unter dem Vorsitz von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff am Montag veröffentlicht hat, bezieht sich auf die Jahre seit 2015. Konkret hatte ein Unternehmer-Ehepaar gegen die Zinsen geklagt - und recht bekommen: "Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirke in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Nun sei der Gesetzgeber am Zug. Er habe das Problem zwar erkannt, bisher aber nichts getan, teilte der BFH mit.

Welche Auswirkungen der Beschluss auf die Steuerzahler haben wird, liegt nun vor allem am Bundesverfassungsgericht. Dort sind mehrere Verfahren zu den Nachzahlungszinsen anhängig, die sich unter anderem auch mit deren Höhe beschäftigen. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe können Steuerzahler sich beim Finanzamt auf die aktuelle BFH-Entscheidung berufen, müssten im Zweifelsfall aber selbst noch einmal vor Gericht ziehen.

Der Neunte Senat des BFH stellt sich mit seiner Einschätzung auch gegen das eigene Haus. Erst vor wenigen Monaten hatte ein anderer Senat den Zinssatz für das Jahr 2013 als unproblematisch eingestuft.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes war von Säumniszinsen die Rede. Tatsächlich dreht sich die BFH-Entscheidung aber um Nachzahlungszinsen.

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