Wohnung:Wie man Nebenkosten von der Steuer absetzt

Wohnungsmarkt Hamburg

Mit der Steuererklärung kann man einen Teil der bereits gezahlten Nebenkosten zurückholen.

(Foto: dpa)

Auch wenn die Vermieter die Abrechnung erst sehr spät im Jahr schicken: Mieter können Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen. Man muss nur clever vorgehen.

Von Jochen Bettzieche

Nicht nur Eigentümer, auch Mieter können Steuern sparen. Sie können zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister oder den Kaminkehrer in der Steuererklärung geltend machen, als haushaltsnahe Dienst und Handwerkerleistung. Dazu benötigen sie die Nebenkostenabrechnung, doch die schicken viele Vermieter erst sehr spät. Das ist ärgerlich, verloren gehen die Steuervorteile aber nicht.

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