Steuerbetrug: Selbstanzeige:Gefährliches Schweigen

Mit der Selbstanzeige light kommen Steuerbetrüger künftig nicht mehr durch: Die Regeln werden deutlich verschärft. Die Steuer-Gewerkschaft kritisiert das Gesetz dennoch.

Steuersünder sollten künftig nach einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei bleiben, wenn sie dem Fiskus alle Steuerangelegenheiten vollständig offenbaren. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Schärfere Regeln gegen Steuerbetrug

Gegen Steuerbetrug gelten künftig härtere Regeln.

(Foto: dpa)

Damit soll dem Ministerium zufolge der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen werden. Zudem soll Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) warf der Regierung dennoch die Schonung von Steuersündern vor und forderte die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige.

Nach Expertenschätzungen haben deutsche Steuerpflichtige im Ausland über die Jahre 250 bis 300 Milliarden Euro an Anlagen und Kapitalerträgen angesammelt, die beim deutschen Fiskus nicht versteuert wurden. Davon entfallen angeblich rund 100 Milliarden Euro auf die vergangenen zehn Jahre, unterliegen also noch nicht der Verjährung und könnten im Prinzip noch besteuert werden.

"Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden", erläuterte das Finanzministerium. Zudem werde der Zeitpunkt vorverlegt, bis zu dem die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige gewährt wird. Künftig erlischt die Möglichkeit einer Strafbefreiung bereits, wenn die Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörden bekanntgegeben wird.

Bislang galt das erst, wenn ein Steuerprüfer bei einem Betroffenen vor der Tür stand. Eine zusätzliche Strafgebühr auf die fällige Steuernachzahlung sehen die Gesetzespläne der Regierung nicht vor. Für bereits eingereichte Selbstanzeigen, die nicht die im neuen Gesetz geforderte vollständige Offenheit beinhalten, sollen "aus Vetrauensschutzgründen" noch die alten weicheren Regeln gelten. Darüber hinaus werden Marktmanipulationen, Insiderhandel und Produktpiraterie nunmehr auch unter dem Aspekt der strafbaren Geldwäsche eingeordnet. "Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen", hieß es.

Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, kritisierte das Gesetzesvorhaben: "Die Überschrift ist richtig, dass man hier verschärfen muss - aber man muss das dann auch wirklich machen." Die Offenlegung von Steuerdaten durch Steuersünder sei lediglich ein Nachvollzug der Rechtsprechung und keine Verbesserung.

Zur Frage, ob man Steuersünder kräftiger hätte zur Kasse bitten sollen, sagte er: "Das hätte man zwingend machen müssen." Nun bleibe es so, dass Ehrliche, die ihre Steuererklärung nur zu spät ablieferten, ebenso wie Unehrliche, die Steuern bewusst verschwiegen hätten, die gleichen sechs Prozent Zinsen auf Nachzahlungen entrichten müssten. "Man kann keine Strafzinsen festlegen, aber man könnte denjenigen, die über die Selbstanzeige nachzahlen müssen, einen Verwaltungskostenzuschlag von noch einmal fünf, sechs Prozent auferlegen", schlug Ondracek vor.

"Unsere Forderung ist klar: Die Möglichkeit der Selbstanzeige muss abgeschafft werden, weil sie missbraucht worden ist in großem Umfang." Sie werde nur selten aus Reue genutzt, sondern meist, weil die Entdeckung drohe. In die Diskussion gekommen war eine Änderung der Regelungen zur Selbstanzeige, nachdem wiederholt CDs mit Bankdaten über deutsche Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein aufgetaucht waren. Als Folge war es zu einer Selbstanzeigen-Flut von Zehntausenden Anlegern gekommen, die offenbar die Aufdeckung von Steuerdelikten fürchteten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: