Süddeutsche Zeitung

Steuerbetrug:Dürfen sie die Beute behalten?

Lesezeit: 2 min

Eine Gesetzesänderung führt womöglich dazu, dass dem Staat Milliarden Euro entgehen.

Von Jan Willmroth, Nils Wischmeyer, Köln/Frankfurt

Vieles war gut gemeint, aber nur wenig gut gemacht. Die Bemühungen der Politik, den historisch größten Finanzmarktschwindel zulasten des Staates zu stoppen, griffen immer wieder zu kurz. Erst Ende 2011 gelang es, die Geschäfte zu stoppen, die den Fiskus zuvor Milliarden gekostet hatten. Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass sich dieses Muster bei der Aufarbeitung wiederholt - und den Staat so um mehrere Milliarden Euro bringen könnte.

Konkret geht es um den Paragrafen 375a der Abgabenordnung, das wichtigste deutsche Steuergesetz. Die neue Norm hatte das Bundesfinanzministerium in das zweite Corona-Steuerhilfegesetz schreiben lassen. Zusammen mit weiteren Bestimmungen bekam der Paragraf bei einigen Experten den Titel "Lex Cum-Ex". Die lateinische Abkürzung steht für Handelsmuster von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende, bei denen sich die Akteure mehr Steuern erstatten ließen, als sie gezahlt hatten. Mehr als zehn Milliarden Euro flossen so aus der Staatskasse ab.

Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Beute dieser Cum-Ex-Geschäfte auch dann noch von Beteiligten einzuziehen, wenn die Fälle eigentlich schon steuerlich verjährt sind. Bislang war umstritten, ob das geht. Paragraf 375a nun liest sich wie eine Ansage an die Beteiligten, dass der Staat sich die Beute zurückholen kann. Im selben Aufschlag aber wird die neue Bestimmung eingeschränkt. So gilt der Paragraf nach einer bislang unbeachteten Zusatzregel nicht für Fälle, die zum 1. Juli steuerlich verjährt waren. Das trifft auf viele Cum-Ex-Fälle zu, die meist in die Zeit zwischen 2005 und 2012 fallen. Die Finanzämter haben dort nicht früh genug eingegriffen. Mit dem im Gesetz formulierten Stichtag könnten deshalb Milliarden Euro verloren sein.

"Der Rechtsstaat muss beweisen, dass er sich gegen einen so dreisten Steuerraub wehren kann."

Das Bundesfinanzministerium hält den Stichtag für zwingend erforderlich. "Für bereits verjährte Steueransprüche ist eine Einziehung nicht zulässig", hieß es aus dem Ministerium. Hintergrund ist das Prinzip des Rechtsstaats: Demnach müssen sich Personen und Unternehmen darauf verlassen können, dass die geltenden Gesetze nicht im Nachhinein geändert werden. Man spricht von einem Rückwirkungsverbot. Doch gilt das ausnahmslos?

Der Verfassungs- und Steuerrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld kritisiert die Haltung des BMF. Zwar habe das Ministerium prinzipiell recht. Doch gebe es eben Ausnahmen. "Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist", so Kempny. Er glaubt, dass das neue Gesetz auch ohne die Einschränkung eine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht hätte. Entsprechend kann er nicht nachvollziehen, warum das Bundesfinanzministerium nicht versucht hat, das Gesetz ohne Einschränkung durchzubringen. "Das Verfassungsgericht kann seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz nur weiterentwickeln, wenn man ihm Fälle gibt. Wenn der Gesetzgeber aus vorauseilender Sorge eine Gesetzesänderung unterlässt oder zusammenstreicht, kommt es aber erst gar nicht dazu", sagt Kempny.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach sieht das ähnlich. "Aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls", sagt er, gebe es sehr wohl Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot. "Bei Cum-Ex liegen aus meiner Sicht solche zwingenden Gründe vor. Ich werde eigene Gesetzesvorschläge einreichen, damit das Geld nicht den Steuerbetrügern verbleibt." Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus sagt: "Der Rechtsstaat muss beweisen, dass er sich gegen einen so dreisten Steuerraub wehren kann."

Dass das Gesetz nicht ganz den Zweck erfüllt, den es sollte, hat man wohl auch beim BMF gemerkt. Dort beteuert man, dass man "eng" mit dem Bundesjustizministerium zusammenarbeite, um eine Verbesserung bei den Altfällen zu erzielen. "Für die Bundesregierung ist es von großer Bedeutung, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden", heißt es aus Scholz' Ministerium.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4969152
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.07.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.