Steuerberater:Transparente Tricks

Berater, die Konzernen die Abgabenlast kleinrechnen, müssen ihre Steuersparmodelle künftig dem Staat offenlegen. So soll der Fiskus frühzeitig von grenzüberschreitenden Steuertricks erfahren.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Konzerne, die ihre Steuern kleinrechnen, sind dem Fiskus in der Regel weit voraus. Das soll sich jetzt ändern: An diesem Mittwoch will der Finanzausschuss des Bundestags eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschließen. Das Gesetz zielt etwa auf Big-Four-Beratungen wie PwC oder KPMG. Wenn sie für ihre Klienten mit Töchtern in Irland, den Niederlanden und Luxemburg die Steuerzahlungen "optimieren", soll der Staat künftig von den Modellen erfahren. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die bis Jahresende in deutsches Recht umgesetzt sein muss und die den Mitgliedstaaten einigen Spielraum ließ. Vor allem die Grünen hatten den fertigen Entwurf zuletzt kritisiert, woraufhin das Bundesfinanzministerium am Dienstag noch einmal nachgebessert hat.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich Anfang des Jahres sehr zum Unmut der Union eigentlich mehr vorgenommen. Steuerberater hätten nach seinen Plänen auch inländische Gestaltungen melden müssen. Die Steuerberaterkammer befürchtete einen unverhältnismäßigen Mehraufwand. Mehrere Unionspolitiker, darunter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sprachen sich gegen die weit reichenden Pläne aus.

Am Donnerstag soll der Bundestag dann das Gesetz beschließen, das dem Staat von Sommer 2020 an einen besseren Überblick über grenzüberschreitende Steuertricks gibt. Ziel sei es, "Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerung zeitnah zu identifizieren und zu verringern", heißt es in der Begründung. Mit der Richtlinie wollten die EU-Finanzminister dem Problem begegnen, dass die Steuergesetze der Mitgliedstaaten gegeneinander ausgespielt werden. Auf Drängen der Opposition ließ sich das Bundesfinanzministerium in den Schlussberatungen überzeugen, eine jährliche Berichtspflicht an den Bundestag ins Gesetz aufzunehmen. "Gerade der Bundestag als Gesetzgeber muss wissen, wie deutsche Steuergesetze ausgehebelt werden und wo gesetzlicher Nachbesserungsbedarf besteht", sagt die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus.

Auch an anderer Stelle hat das Finanzministerium noch einmal nachgeschärft. Zuletzt sollten laut Entwurf nur "gesetzlich nicht vorgesehene Steuervorteile" von dem Gesetz erfasst werden - ein Passus mit hohem Auslegungsbedarf. Damit hätte die Definition, was als "steuerlich vorteilhaft" gilt, bei den Beratern selbst gelegen. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Finanzausschusses wurde die Formulierung nun geändert. Nunmehr soll eine sogenannte Whitelist aufzeigen, welche Gestaltungen vom Gesetzgeber gewollt sind und nicht angezeigt werden müssen.

Unzufrieden sind die Grünen dennoch, vor allem mit der Blockade der Union. Auch die Experten des Netzwerks Steuergerechtigkeit hatten sich mehr erhofft. So halten sie unter andere, die Strafen von bis zu 25 000 Euro bei nicht abgegebenen Meldungen für zu gering.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: