Süddeutsche Zeitung

Steueraffäre um Alice Schwarzer:Da war doch noch was

Lesezeit: 3 min

45 000 Euro hin oder her? Alice Schwarzer soll bei ihrer Steuer-Selbstanzeige einen Teil ihrer Einnahmen verschwiegen haben. Damit könnte ihr Recht auf Straffreiheit verwirkt sein.

Von Bastian Obermayer und Hans Leyendecker, München

Steuerstrafverfahren sollen geheim bleiben, egal ob die Beschuldigten Alice Schwarzer, Uli Hoeneß oder Lieschen Müller heißen. So will es das Gesetz, und die allermeisten Fälle werden nicht bekannt. Für Prominente wird es in der Regel eng, wenn die Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss anrücken. Dann ist die Versuchung für Nachbarn oder andere Augenzeugen solcher Aktionen groß, davon zu erzählen.

Im Fall des verurteilten Steuerhinterziehers Uli Hoeneß war es genau so: Die Ermittlungen blieben zunächst geheim, erst nach einer Heimsuchung durch Ermittler wurde sein Vergehen publik. Medien stiegen darauf ein, und der öffentliche Fall Uli Hoeneß begann, der Hype setzte ein. Die Geschichte Hoeneß ist unter anderem die Geschichte einer gescheiterten Selbstanzeige.

Alice Schwarzer hat auch eine Selbstanzeige gemacht. Sie hatte dem Fiskus einen Schatz verschwiegen, den sie in der Schweiz verborgen hatte. Ein paar Millionen hatte sie dort bei der Züricher Privatbank Lienhardt & Partner deponiert, und weil sie Furcht hatte, das könne auffliegen, wählte sie den Ausweg Selbstanzeige. Sie zahlte rund 200 000 Euro Steuern nach, bekommt aber offenbar einen Teil zurück, weil der Steuerberater - wie es Fachleute in solchen Fällen häufiger machen - sehr hoch geschätzt hatte. Einen Puffer eingebaut, gewissermaßen. Die Steuerschuld soll nur rund 80 000 Euro betragen haben, weil ein Großteil der Erträge, die Schwarzer dem Finanzamt verschwiegen hatte, bereits unter Verjährung gefallen waren.

Wenn ein Fall wie dieser in die Presse gerät, muss man schon Feinde haben

Es sah also so aus, als wäre die Selbstanzeige gelungen. Pikanterweise geriet der Fall in die Presse, was bei gelungenen Selbstanzeigen sehr selten passiert. Da muss man schon echte Feinde haben, vielleicht sogar unter Finanzbeamten. Das in solchen Fällen fast automatisch eingeleitete Ermittlungsverfahren lief noch, als das Finanzamt Gummersbach nun darauf stieß, dass Alice Schwarzer offenbar nicht alle ihre Honorare angegeben hat.

Am 20. Mai folgte die Hausdurchsuchung, und auch diese wurde öffentlich: Focus und Spiegel erfuhren davon und berichteten dies am Freitag in ihren Online-Ausgaben. Die Rede ist dort von angeblich vorenthaltenen Steuern in sechsstelliger Höhe - was Schwarzers Anwalt dementiert. Tatsächlich soll es um eine Summe von rund 45 000 Euro gehen. Das wäre kein sehr großer Betrag, aber ein sehr großes Problem: Hätte Schwarzer dem Finanzamt tatsächlich weitere Einkünfte verschwiegen, würde dies womöglich dazu führen, dass damit die ganze Selbstanzeige ungültig würde.

Damit wäre dann auch das Recht auf Straffreiheit verwirkt. Wobei Strafe in diesem Fall nicht Gefängnis bedeutet: Denn dafür wäre zum einen die Summe zu niedrig, und zum anderen würde die Selbstanzeige vermutlich zu ihren Gunsten berücksichtigt. Aber unangenehm, das wird es schon werden für Alice Schwarzer - und zwar egal, ob sie nun zu schusselig oder zu geizig war.

Alice Schwarzer wollte auf SZ-Anfrage dazu nichts sagen, ebenso will die Staatsanwaltschaft Köln die Medienberichte nicht kommentieren. Was ein Sprecher der Ermittlungsbehörde aber bestätigt, ist, dass Alice Schwarzers Anwalt Strafanzeige gestellt hat wegen Geheimnisverrats. Ob dazu Ermittlungen eingeleitet werden, wird gerade geprüft.

"Mit welchem Recht also jetzt diese Denunzierung?", fragte sie schon im Februar

Schon die ersten Medienberichte im Fall Schwarzer waren umstritten. Im Februar hatte der Spiegel unter der Überschrift "Schwarzers Steuergeheimnis" von der Selbstanzeige berichtet und die Öffentlichkeit ins Bild gesetzt darüber, dass die Publizistin eine erhebliche Summe in der Schweiz angelegt hatte. Das Magazin vermutete gleichzeitig, dass die Selbstanzeige gültig sei - und befeuerte damit selbst die Diskussion, ob die Prominenz einer Person allein ausreichend Grund gibt, die in der Selbstanzeige vorgesehene Anonymität und das Recht auf steuerliche Vertraulichkeit zu brechen.

Alice Schwarzer ging sofort in die Offensive. Auf ihrer Webseite schrieb sie damals, sie habe ihren Fehler wiedergutgemacht, sie habe die Steuern nachgezahlt, sie gehöre nicht zu denen, die noch immer unversteuertes Schwarzgeld in der Schweiz hätten: "Mit welchem Recht also jetzt diese Denunzierung?" Schwarzer selbst sprach damals von Rufmord, ihr Anwalt von einer "Hexenjagd".

Von der moralischen Dimension unberührt könnte der Steuerfall Alice Schwarzer nun eine Wende nehmen - wenn die Selbstanzeige ungültig würde. Ein neuer Fall Uli Hoeneß würde daraus aber noch lange nicht.

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Quelle:
SZ vom 07.06.2014
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