Süddeutsche Zeitung

Steuerabkommen mit der Schweiz:Auswerten muss erlaubt bleiben

Die SPD zeigt mit dem neuen Kauf von Steuer-CDs, was sie von dem geplanten Abkommen mit der Schweiz hält: wenig. Doch selbst wenn es in Kraft tritt, müssen Steuerfahnder ihnen angebotene Daten weiter kaufen dürfen.

Hans Leyendecker

Der Kauf von vier weiteren Steuer-CDs durch die Finanzverwaltung in Düsseldorf ist ein Geschäft und ein politisches Signal zugleich. Der Wortführer der von der SPD mitregierten Länder, NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, macht auch auf diese Weise noch einmal klar, was er von dem Steuerabkommen mit der Schweiz hält: wenig.

Es lässt nach seiner Meinung viele große Schlupflöcher für Steuerhinterzieher und ehrliche Steuerzahler wie Narren aussehen. Es begünstige weiterhin Steuerbetrüger und widerspreche jedem Gerechtigkeitsempfinden. Schwarze Konten deutscher Hinterzieher würden legalisiert und die Anonymität der Konten werde geschützt.

Diese Ansicht ist durchaus plausibel, daher ist es konsequent und richtig, weiterhin die Steuer-CDs zu kaufen. Denn das Steuerabkommen ist innenpolitisch nicht bindend. Es befindet sich allenfalls im Zustand der Ratifikation. Und so, wie es jetzt ist, wird es nicht ratifiziert werden. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird es dafür vermutlich keine Mehrheit geben.

Und wenn doch? Selbst ein Inkrafttreten des Abkommens dürfte die Steuerverwaltung nicht prinzipiell daran hindern, weiterhin Hinweisen auf Steuerhinterziehung auch mit Hilfe von CDs nachzugehen. Wenn Fahnder ihnen angebotene Scheiben kaufen, werden sie nicht von sich aus aktiv, sondern werten nur aus. Und Auswerten muss erlaubt bleiben.

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Quelle:
SZ vom 09.08.2012
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