Steuer:Wenn der Fiskus zweimal zulangt

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Fachleute haben in einer Studie nachgerechnet und zeigen, dass der Staat Renten zunehmend doppelt besteuert.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Etwa 20,5 Millionen Rentner konnten sich im Juli über eine Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen, wie es sie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr gegeben hat. Im Westen stiegen die Renten um 4,25 Prozent, im Osten sogar um 5,95 Prozent. Das schöne Plus hat jedoch für viele Ruheständler eine weniger schöne Seite: 160 000 Menschen werden deshalb dem Fiskus einen Teil ihrer Bezüge abgeben müssen. Schon wegen ein paar Euro mehr rutschen sie in die Steuerpflicht.

Das liegt aber nicht nur an der diesmal relativ üppigen Erhöhung. Renten werden generell von Jahr zu Jahr höher besteuert. Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 erhöht sich für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise der steuerpflichtige Anteil. Für Neurentner war 2005 noch die Hälfte der Rente steuerpflichtig. Inzwischen gilt dies für 72 Prozent ihres gesetzlichen Altersgelds. Wer 2040 in den Ruhestand eintritt, muss die Rente in voller Höhe versteuern. Im Gegenzug können Arbeitnehmer einen immer größeren Anteil ihrer Beiträge für die Rentenversicherung steuermindernd geltend machen. Das klingt gerecht, solange es nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt. Doch genau das scheint nun zunehmend zu einem Problem zu werden. Dies geht aus zwei Studien hervor, die der Rentenexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe sowie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Günter Siepe 2016 veröffentlicht haben. Auftraggeber war die Vers Versicherungsberatergesellschaft in Berlin.

Rentenexperten sind sich sicher: Der Fall wird vor dem Bundesverfassungsgericht landen

Das Bundesverfassungsgericht, das 2002 die ungleiche Besteuerung von Pensionen und Renten kritisiert hatte und damit der Auslöser für die neue Rentenbesteuerung war, hatte damals bereits dem Gesetzgeber auferlegt: Jeder Rentner muss wenigstens so viel an Rente steuerfrei erhalten, wie sie oder er vorher an Rentenbeiträgen eingezahlt haben, ohne diese von der Steuer absetzen zu können.

Die Autoren der Studie kommen nun zu dem Ergebnis: Der Fiskus langt bei vielen Bürgern jetzt schon und erst recht in Zukunft doppelt zu. "Nach unseren Berechnungen kommt es bereits bei vielen Neurentnern von 2015 an zu einer doppelten Besteuerung ihrer Rente und ziemlich sicher bei allen Rentnern, die von 2020 an in Rente gehen", sagt Werner Siepe. Dies zeigten mehrere Modellfälle, die er und sein Bruder durchgerechnet hätten.

Ein Beispiel: Ein Standardrentner, der 45 Jahre lang jeweils den Durchschnittsverdienst (derzeit 3022 Euro im Monat im Westen) erhielt, geht Anfang 2015 in Rente. Er lebt gemäß der durchschnittlichen Lebenserwartung noch 17 Jahre. Bis zu seinem Tod bekommt der Rentner dann hochgerechnet steuerfrei Renten in einer Gesamthöhe von 79 618 Euro. Da er aber 82 399 Euro aus versteuertem Einkommen bezahlte, werden 2781 Euro zu viel besteuert. Diese Differenz wird für Neurentner von Jahr zu Jahr größer: Bei jemandem, der 2040 erstmals Rente erhält, würde das Finanzamt zusammengerechnet sogar mehr als 50 000 Euro zu viel besteuern.

Fachleuten ist das Problem nicht neu: Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger, warnte bereits 2003 vor einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Siepe ist sich deshalb sicher: Das Thema wird in ein paar Jahren wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn Rentner sich vor Gericht wehren und durch die Instanzen ziehen.

© SZ vom 02.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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