SteuerskandalCum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis – Strafe zur Bewährung

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Kai-Uwe Steck wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Kai-Uwe Steck wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Rolf Vennenbernd/dpa
  • Kai-Uwe Steck, Kronzeuge im Cum-Ex-Skandal, wird zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt und muss über 23 Millionen Euro zurückzahlen.
  • Das Urteil fällt milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft, da Steck als erster Kronzeuge einen erheblichen Beitrag zur Aufklärung des Steuerskandals geleistet hat.
  • Der Cum-Ex-Skandal verursachte einen Schaden von über zehn Milliarden Euro für den deutschen Staat.
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Das Gericht verurteilt den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Kai-Uwe Steck muss nicht ins Gefängnis, aber mehr als 23 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen.

Von Nils Heck, Siegburg

Das überraschende Urteil erging um kurz nach zwölf Uhr: Kai-Uwe Steck, jahrelang Kronzeuge der Staatsanwaltschaft Köln und einer der wichtigsten Köpfe der Cum-Ex-Industrie, muss trotz seiner Beteiligung an Deutschlands größtem Steuerskandal nicht ins Gefängnis. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Bonns verurteilte den 53-jährigen Steueranwalt wegen schwerer Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus (Aktenzeichen 62 KLS 1/24). Das heißt, Steck muss trotz des entstandenen Schadens von mehr als 420 Millionen Euro nicht ins Gefängnis, vorausgesetzt er bleibt in den kommenden drei Jahren straffrei. Weil das Verfahren schon lange dauert, gelten sechs Monate bereits als vollstreckt. Dazu soll der ehemalige Kanzleipartner von Hanno Berger mehr als 23 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen. Das ist der Anteil, den er selbst durch die Deals kassiert hatte. Auch muss er jeden Wohnortwechsel an das Gericht melden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Köln können in Revision gehen.

Kai-Uwe Steck wirkte bei der Urteilsverkündigung ruhig, schloss immer wieder die Augen und schaute an die Decke. Er stand seit November 2024 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen vor. Dadurch war ein Schaden von 428 Millionen Euro entstanden. Drei Fälle sollen im Versuchsstadium geblieben sein und wurden im Laufe des Verfahrens abgetrennt. Sie könnten zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Landgericht verhandelt werden.

Das unerwartet milde Urteil bleibt weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte für den studierten Juristen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und dazu eine Einziehung von Taterträgen in Höhe von 25 Millionen Euro gefordert. Die Verteidigung von Kai-Uwe Steck zeigte sich mit dem Urteil hingegen mehr als zufrieden, Verteidiger Gerhard Strate hatte beste Laune nach der einstündigen Urteilsverkündigung. Er hatte in seinem Abschlussplädoyer darauf gedrängt, das Verfahren gegen Steck einzustellen. Begründet hatte Strate dies damit, dass sein Mandant viel für die Aufklärung des Steuerskandals getan und er kein faires Verfahren gehabt habe. Nun muss sein Mandant tatsächlich nicht ins Gefängnis.

Cum-Ex-Geschäfte haben einen Milliardenschaden verursacht

Mit dem Urteil gegen Kai-Uwe Steck endet vorerst einer der wichtigsten Prozesse in Deutschlands größtem Steuerskandal Cum-Ex. Bei den gleichnamigen Aktiengeschäften hatten sich Aktienhändler, Banken und Anwälte zusammengetan, um den Fiskus mit komplizierten Aktiendeals systematisch auszunehmen. Die Politik unterband die Deals erst 2012. Der Bundesgerichtshof erklärte die Geschäfte im Jahr 2021 für illegal.

Der Schaden für den deutschen Staat belief sich auf mehr als zehn Milliarden Euro, die Ermittler versuchen zurzeit so viel wie möglich davon zurückzuholen. Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland führen in diversen Cum-Ex-Verfahren mehr als 1000 Beschuldigte. Mehrere Banker und Anwälte wurden seit 2019 angeklagt, darunter bekannte Köpfe wie der ehemalige Kanzlei-Partner von Steck, Hanno Berger, sowie der Warburg-Miteigentümer Christian Olearius. Berger wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen Banker Christian Olearius wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.

Kai-Uwe Steck ist auch Kronzeuge der Staatsanwaltschaft

Dass das Urteil für den gleichberechtigten Kanzleigründer Kai-Uwe Steck so viel milder als für Berger ausgefallen ist, hängt mit seiner besonderen Doppelrolle zusammen. Zwar war Steck gemeinsam mit Hanno Berger eine der zentralen Figuren der Cum-Ex-Industrie, sorgte für die „Professionalisierung“ und auch „Pervertierung“ der Deals und profitierte selbst in Millionenhöhe von den illegalen Geschäften, die allein im Fall Steck zu einem Steuerschaden von rund einer halben Milliarde Euro führten. Das machte das Gericht sehr deutlich: Steck war kein kleines Rädchen, sondern wichtiger Täter und Profiteur. Aber er war auch der erste Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, was ihm nun einen großen Bonus einbrachte. Schon 2016 stellte sich Steck auf Anraten seiner damaligen Anwälte Alfred Dierlamm und Tido Park der Justiz und packte in mehr als 20 Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft Köln, dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und weiteren Ermittlungsbehörden aus. Mit seinen Aussagen habe er die Ermittlungen nicht nur befördert, sondern erheblich „beschleunigt“.

Darüber hinaus hätten seine Aussagen dazu geführt, dass die Liste der Beschuldigten von zehn oder 20 Personen auf über 100 wuchs, dass mittlerweile mehr als 600 Millionen Euro aus den Cum-Ex-Deals an den Staat zurückgeflossen sind und dass die Ermittler erstmals verstanden, wie die Deals tatsächlich abliefen. Er habe die Terabyte an Daten, die die Ermittler in Razzien gesichert hatten, überhaupt erst „erhellt“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen. Zu Cum-Ex-Nachfolgemodellen habe Steck ebenfalls ausgesagt. Zudem habe er ein umfangreiches Geständnis abgelegt, in diversen Cum-Ex-Prozessen als Zeuge ausgesagt und auch andere Beschuldigte, darunter wichtige Aktienhändler, überredet, mit der Staatsanwaltschaft Köln zu kooperieren. Das rechnete Hausen ihm extrem hoch an, er sagte: „Der Angeklagte war der erste Stein, der sich aus dem System Cum-Ex herauslöste, ihm folgten weitere nach.“ Das sei maßgeblich gewesen für das am Ende milde Urteil.

Wirklich negativ hervorgehoben hat er lediglich, dass die von Steck versprochene Wiedergutmachung und Rückzahlung der gestohlenen Steuermillionen bis heute nicht vollständig erfolgt sei. Steck hatte nach eigenen Angaben rund 50 Millionen Euro an Cum-Ex-Geschäften verdient, die er zurückzahlen wollte. 13,6 Millionen sollten bereits nach dem Urteil gegen Hanno Berger fließen, wovon allerdings nur elf Millionen bei der Staatskasse landeten. Warum bis heute nicht vollständig gezahlt wurde, sei der Kammer „unerklärlich.“ Hier habe sich das Landgericht Bonn auf ihn verlassen, sei aber „enttäuscht“ worden. Allerdings, so sagte Hausen, sei Steck immerhin die Privatperson, die bisher am meisten aus den Cum-Ex-Deals zurückgezahlt habe. Die elf Millionen Euro rechnet das Landgericht Bonn den nun einzuziehenden 23 Millionen Euro an. Zurückzahlen muss Steck also faktisch nur noch etwas mehr als zwölf Millionen Euro.

Ob und wie er das Geld zurückzahlen will, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Stecks frühere Aussage, er habe ein Treuhandkonto mit 50 Millionen Euro eingerichtet, um seine Tatbeute zurückzuzahlen, stellte sich im Laufe des Prozesses als irreführend heraus. Statt Cash – wie vom Gericht und der Staatsanwalt angenommen – lagen auf dem Konto nach Recherchen von SZ und WDR lediglich hochspekulative Aktien von Firmen, die schon Ende 2023 pleite waren. Steck wusste das, räumte aber erst im Februar 2025 auf Nachfrage vor Gericht ein, dass das Geld größtenteils weg sei und sagte: „Ich bin an der Grenze meiner Leistungsfähigkeit.“

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