Arbeitszeiterfassung:Hilfe, die Stechuhr kommt

Arbeitszeiterfassung: Ein "Klack" zum Dienstbeginn: Früher kannten das viele Mitarbeiter, hier ein Bild von 2002. Mittlerweile geht das per App - ohne Klack-Geräusche.

Ein "Klack" zum Dienstbeginn: Früher kannten das viele Mitarbeiter, hier ein Bild von 2002. Mittlerweile geht das per App - ohne Klack-Geräusche.

(Foto: Imago)

Die Pflicht zur umfänglichen Erfassung der Arbeitszeit bringt Chefs in Bedrängnis und verunsichert auch Arbeitnehmer. Der viel beklagte bürokratische Aufwand ist aber wohl ihr kleinstes Problem.

Von Larissa Holzki

Hilfe, die Stechuhr kommt. Ob in Form einer App oder als Automat: Seit der Europäische Gerichtshof geurteilt hat, dass Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter umfänglich dokumentieren müssen, herrscht Unsicherheit. Was ist, wenn ich meine Arbeit nicht in der vereinbarten Zeit schaffe, fragen Arbeitnehmer. Wie sollen wir mit strikten Arbeitszeiten im globalen Wettbewerb mithalten, fragen Unternehmer. Ist das nicht viel zu viel Bürokratie, fragt Wirtschaftsminister Altmaier und will prüfen, ob es nicht doch noch einen Ausweg gibt.

Dabei soll nach dem Urteil nur belegt werden, was sowieso schon gilt. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich nicht krankarbeiten. Nachbarländer haben ihre Unternehmen dazu längst verpflichtet. Und einige Arbeitgeber in Deutschland erfassen systematisch die Arbeitszeit gar freiwillig. Warum erscheint der Gedanke bloß so ungeheuer?

Im Arbeitsvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Arbeitnehmer seine Zeit verkauft. "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden", ist eine gängige Formulierung im Arbeitsvertrag, in der Regel steht sie noch vor der Vergütung. Die Aufregung zeigt: In der Praxis ist das oft nur noch eine Floskel. Für ihre Zeit wurden Büroarbeiter bezahlt, als sie in großen Unternehmen noch einen beamtenähnlichen Status hatten. Wer sich nichts zuschulden kommen ließ, der blieb sein Arbeitsleben lang bei einem Arbeitgeber, jeden Tag die vereinbarte Zeit. Das Abendessen musste nicht warten. Heute ist es in manchen Firmen verpönt, pünktlich Feierabend zu machen. Supermarktmitarbeiter, die kurz vor Ladenschluss keine Kunden mehr einlassen wollen, müssen genauso Spott ertragen wie Beamte, die ein Stundenkonto führen.

Die Arbeitszeit reicht nicht? Das ist das Problem des Angestellten

Etwa seit den Achtzigerjahren schließen Arbeitgeber mit Angestellten Zielvereinbarungen. Sie sollen Mitarbeiter motivieren und Unternehmen profitabler machen, sagt der Psychologe Dirk Lehr von der Leuphana-Universität Lüneburg. Seitdem gelte: Es reicht nicht, seine Zeit zur Verfügung zu stellen. Vertriebler sollen einen bestimmten Umsatz erzielen, Mitarbeiter im Kundenservice gute Bewertungen erhalten, Nachwuchswissenschaftler eine Mindestanzahl von Publikationen erreichen. Wie lange sie dafür brauchen, ist mehr oder weniger ihre Sache.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist das nachvollziehbar. "Sie brauchen ein Mittel um sicherzustellen, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht ständig Youtube-Videos schauen", sagt die Personalerin eines Autozulieferers. Ziele mit Boni zu verknüpfen, ersetzt jede Überwachung. Was bisher aber fehlt: eine Kontrolle, ob die vertragliche Arbeitszeit für die erwartete Leistung ausreicht.

Vielmehr gilt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. In manchen Krankenhäusern und Unternehmen werden Mitarbeiter unter Druck gesetzt, über Überschreitungen der Höchstarbeitszeit zu schweigen. Die Verantwortung für deren Einhaltung wird ihnen einfach übertragen. Zudem müssen Arbeitnehmer im Zweifel beweisen, dass sie zur Mehrarbeit angewiesen waren, um Ansprüche durchzusetzen.

Bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz drohen hohe Strafen

Stephan Batteiger und seine Geschäftsführungskollegen bei der Agentur Peerigon in Augsburg haben die Arbeitszeiterfassung schon vor fünf Jahren eingeführt. Die 22 Mitarbeiter starten die App Clockodo, wenn sie mit der Arbeit beginnen und wählen das Projekt aus, mit dem sie beschäftigt sind. Sie entwickeln Software für verschiedene Kunden.

Für die Chefs ist kaum ersichtlich, wem sie wie viel Zeit widmen. Die Dokumentation hilft ihnen doppelt: Sie können Rechnungen belegen und Prozesse verbessern. "Die Zeiterfassung hat bestätigt, dass wir insgesamt schneller sind, wenn das ganze Team von Beginn an mitentscheidet", sagt Batteiger. Meetings hätten einen schlechten Ruf, aber die Zeit sei nachweislich gut investiert.

Andere Arbeitgeber schimpfen über das Urteil. "Eine Eins-zu-eins-Umsetzung in deutsches Recht würde alles auf den Kopf stellen, was ein modernes Unternehmen mit seinen Mitarbeitern machen sollte", sagt Peer-Robin Paulus vom Verband der Familienunternehmer: Hauptleidtragende würden die Arbeitnehmer sein, weil sie in der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf behindert würden. Batteiger sieht das anders: Wer am Mittwoch mit den Kindern an den See fahren wolle, könne am Samstag arbeiten. Nur der Sonntag sei tabu. Einmal im Monat schaue er sich an, ob jemand zu viel gearbeitet hat. Dann würden Lösungen gesucht.

Könnte die Arbeitszeitrichtlinie reformiert werden? Das ist umstritten

Manche Arbeitnehmer nehmen an den Ruhezeiten Anstoß, die sie bald nachweisen sollen. Von acht bis zwölf arbeiten, dann Kinder betreuen, um sich von 18 bis 22 Uhr wieder an den Schreibtisch zu setzen - das geht der EU-Arbeitszeitrichtlinie nach nicht. Zwischen zwei Arbeitsintervallen müssen mindestens elf Stunden liegen (schon der zweigeteilte Arbeitstag ist bei strenger Auslegung der Richtlinie wohl nicht zulässig). Ob die Regel reformiert werden könnte, ist unter Juristen höchst umstritten. Die Begrenzung der Arbeitszeit gilt als eine der größten Errungenschaften der modernen Arbeitswelt - und muss in anderen Ländern längst dokumentiert werden.

Die Schweiz, Österreich und Italien etwa haben bereits die umfängliche Zeiterfassung, in Frankreich müssen Arbeitsbeginn und -ende sowie Ruhepausen aufgezeichnet werden, wenn Arbeitnehmer individuelle Verträge haben. Ausnahmen sind für leitende Angestellte vorgesehen, in Österreich für Mitarbeiter in Homeoffice und Außendienst. Kontrollieren müssen das die Arbeitsinspektionen, Behörden und Personalvertreter, stichprobenartig und bei Beschwerden. Bei Verstößen drohen drei bis vierstellige Bußgelder pro Fall.

Eine Studie der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften stellt fest, dass die Dokumentation vereinzelt als "mühsam" wahrgenommen werde und Probleme bei der technischen Umsetzung bestehen. Das einzige Problem aus Sicht des Schweizer Arbeitsrechtsanwalts Raphael Ciapparelli: "Die Arbeitsinspektoren müssten viel mehr kontrollieren."

Missachten deutsche Arbeitgeber Höchstarbeitszeiten, drohen Geldbußen bis zu 15 000 Euro pro Verstoß und Arbeitnehmer. Es können sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr gegen Geschäftsführer verhängt werden, wenn sie mehrmals erwischt werden. Die Angst vor solchen Konsequenzen könnte die eigentliche Erklärung für die Aufregung sein. So oder so: Kommen muss die Zeiterfassung. Juristen mutmaßen, dass der Bund Arbeitnehmern Schadenersatz zahlen muss, wenn Altmaier das Urteil zu lange prüft.

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