Statt 33.000 Paragraphen nur noch 146:Der Professor plant die Steuer-Revolution

Paul Kirchhof ist als Kämpfer für eine vereinfachte Steuergesetzgebung bekannt. Nun legt er ein neues Konzept vor: Der frühere Verfassungsrichter plädiert für eine massive Reduzierung der Steuer-Paragraphen und einen maximalen Einkommensteuersatz von 25 Prozent. Sein jetziger Vorschlag ist noch radikaler als jener aus dem Wahlkampf 2005.

Guido Bohsem und Claus Hulverscheidt

Der Finanzexperte und frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat einen radikalen Vorschlag zur Reform des Steuerrechts unterbreitet. Anders als die schwarz-gelbe Koalition, die seit Tagen über kleine Änderungen am bestehenden Recht streitet, strebt der 68-Jährige einen kompletten Umbau des Systems an. Die 30 Bundessteuern will er auf vier reduzieren, die 33.000 Paragraphen auf 146 stutzen. Im Bundestagswahlkampf 2005 war der Jurist Schatten-Finanzminister in Angela Merkels Kompetenzteam.

File photo of Paul Kirchof  addressing the media in Berlin

Paul Kirchhof kämpft für eine radikale Vereinfachung der Steuer-Gesetzgebung - wie schon im Wahlkampf 2005, aus dem diese Aufnahme stammt.

(Foto: REUTERS)

Kirchhof zufolge sollen Steuern nur noch auf Einkommen, Verbrauch, Umsatz und Erbschaften erhoben werden. Bei der Einkommensteuer plant er unabhängig von der Höhe des Lohns einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent. Nur im unteren Einkommensbereich gibt es zwei kleine Stufen: Zwischen 10.000 und 15.000 Euro werden 15 Prozent, für die nächsten 5000 Euro 20 Prozent fällig. Derzeit steigt mit dem Einkommen auch die prozentuale Steuerbelastung.

Kirchhofs Ideen für ein einfaches und aus seiner Sicht gerechtes Steuersystem sind bei der FDP und in Teilen der Union populär. Einen ähnlichen Vorschlag für eine sogenannte Flat Tax hatte er bereits im Wahlkampf 2005 unterbreitet, dafür aber auch viel Kritik erfahren.

Die aktuellen Vorschläge übertreffen seinen damaligen Ansatz in Umfang und Entschiedenheit noch einmal deutlich. So will Kirchhof etwa die Körperschaftsteuer für Unternehmen abschaffen. Jede Firma soll stattdessen Einkommensteuer zahlen. Auch die Gewerbesteuer entfällt. Stattdessen sieht er einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer vor, den jede Gemeinde selbst festlegen darf. Die Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer schafft Kirchhof in seinem Gesetzentwurf weitgehend ab, ebenso die bei der Umsatzsteuer und in anderen Bereichen.

Insgesamt würden 534 Steuerprivilegien entfallen. Wolle der Staat einzelne Wirtschaftsbereiche fördern, dürfe dies nur noch durch direkte Subventionen geschehen. Nach Kirchhofs Aussage entstehen keine finanziellen Einbußen für die Staatskassen. Zur Kontrolle hat er seine Vorschläge von sechs Landesfinanzministerien überprüfen lassen.

Die Koalition streitet weiter

Das bestehende Steuersystem ist nach Kirchhofs Wahrnehmung nicht mehr reformierbar. Wer ehrlich seine Steuern zahle, empfinde sich als der Dumme. Deshalb steige die Steuerkriminalität. "Wir haben über viele, viele Jahre an einem schrottreifen Auto mal den Blinker, mal die Bremsen oder die Stoßstange ausgetauscht - statt ein neues Auto zu bauen", urteilt der Karlsruher Jurist.

Ziel seiner Vorschläge sei es, die Steuerregeln wieder so auszugestalten, dass sie verstanden und als gerecht akzeptiert würden. Statt sieben verschiedene Einkunftsarten soll es dazu nur noch eine geben. Die Steuerbelastung insgesamt soll 50 Prozent des Einkommens nicht überschreiten. Zudem soll die Steuererklärung innerhalb von wenigen Wochen bearbeitet werden. Hat das Finanzamt den Angaben des Steuerzahlers in diesem Zeitraum nicht widersprochen, gilt der Fall als abgeschlossen.

In der Koalition ging unterdessen der Streit über mögliche Steuersenkungen weiter. Mehrere Ministerpräsidenten aus CDU-geführten Ländern sprachen sich erneut gegen das Vorhaben aus. Dringlicher sei es, die Haushalte in Ordnung zu bringen, sagten die Regierungschefs von Sachsen-Anhalt und Thüringen, Reiner Haseloff und Christine Lieberknecht. FDP-Generalsekretär Christian Lindner forderte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, Vorschläge für Steuersenkungen vorzulegen.

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