Stahlkonzern:IG Metall pocht auf Beschäftigungsgarantie bei Thyssenkrupp

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Teilnehmer einer Kundgebung laufen vor den Hochhöfen des Werks von Thyssenkrupp. (Foto: Fabian Strauch/dpa)

Noch zwei Jahre gilt ein Tarifvertrag mit Beschäftigungsgarantie bei Thyssenkrupp Steel, betont die Gewerkschaft. Der Aufsichtsrat will derweil nicht ausschließen, dass Arbeitsplätze wegfallen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Duisburg (dpa/lnw) - Im Streit um die Zukunft von Deutschlands größtem Stahlkonzern Thyssenkrupp Steel (TKS) besteht die IG Metall auf der noch zwei Jahre gültigen Beschäftigungssicherung. „Wir haben im März 2020 mit der Strategie 20-30 für Thyssenkrupp Steel einen Tarifvertrag mit Beschäftigungsgarantie bis März 2026 ausgehandelt. Daran lassen wir nicht rütteln“, hieß es in einem Freitag veröffentlichten Flugblatt von Gewerkschaft und Betriebsrat.

Steel-Aufsichtsratschef Sigmar Gabriel hatte in einem Interview der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ gesagt, dass der Sparten-Vorstand vor dem Hintergrund erwartbarer, dauerhafter Absatzrückgänge bis Mitte April Vorschläge für eine grundlegende Neustrukturierung erarbeiten wolle. „Es kann sicher nicht ausgeschlossen werden, dass bei Kapazitätsanpassungen auch ein Beschäftigungsabbau erfolgt“, sagte er weiter.

Betriebsversammlung aller Standorte am 30. April

Den bis Mitte April angekündigten Plan des Vorstands für eine Restrukturierung würden IG Metall und Betriebsrat „sehr genau unter die Lupe nehmen - sehr sorgfältig und kritisch“, hieß es in dem Flugblatt. Man wolle nicht zuschauen, „wie Stahl kleingeschrumpft oder kaputtsaniert“ werde. „Wir fordern eine echte Perspektive ein - für das Unternehmen, für die Beschäftigten, für alle Standorte.“ Wichtig sei, dass die Beschäftigten mitgenommen werden. Geplant sei daher für den 30. April eine gemeinsame Betriebsversammlung aller Standorte in Duisburg.

In der Thyssenkrupp-Stahlsparte sind etwa 27.000 Menschen beschäftigt, davon rund 13.000 in Duisburg. Dort betreibt das Unternehmen vier Hochöfen, die nach und nach durch umweltfreundlichere Anlagen zur Stahlherstellung ersetzt werden sollen, sogenannte Direktreduktionsanlagen. Die Sparte hat unter anderem mit der Konjunkturschwäche sowie hohen Energie- und Rohstoffpreisen zu kämpfen. Der Mutterkonzern Thyssenkrupp plant eine Verselbstständigung der Sparte.

Ministerium: Beihilfen an Bedingungen geknüpft

Unterdessen wies das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass die bewilligte Milliarden-Beihilfe für die erste geplante Direktreduktionsanlage zur klimafreundlicheren Herstellung von Stahl an Bedingungen geknüpft sei. „Wir erwarten eine vollständige Umsetzung des Projekts am Standort Duisburg - einhergehend mit der Sicherung der Beschäftigung und Wertschöpfung vor Ort. Dies ist Bedingung für die Gewährung der Zuwendung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der „Rheinischen Post“ (Freitag). Der Bund und das Land NRW geben insgesamt zwei Milliarden Euro für das Projekt, das einen klassischen Hochofen ersetzen soll.

Das Ministerium fördere das Projekt vor dem Hintergrund, dass es eine große Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie und die Zukunft des Industriestandorts Deutschland besitze. Mithilfe des Projekts werde auch eine großskalige und verlässliche Wasserstoffnachfrage in Deutschland geschaffen und damit mittelbar auch die Wasserstofferzeugung und -infrastruktur unterstützt, so das Ministerium weiter.

IG Metall: TKS ist „immens wichtiges Unternehmen“

Die IG Metall bezeichnete Thyssenkrupp Steel in dem Flugblatt als „ein immens wichtiges Unternehmen in Deutschland“. Es gehe nicht nur um die 27.000 Arbeitsplätze und um Zehntausende Arbeitsplätze bei Zulieferern und Tochtergesellschaften. „Es geht vielmehr um die Existenz der Stahlindustrie in Deutschland - und damit um eine der Schlüsselindustrien im Land, die eine enorme strategische Bedeutung für den Standort Deutschland hat.“ Daher sei die Politik gefordert. „Wir sind der Meinung: Der Staat muss sich an der Lösungsfindung beteiligen. Er darf nicht nur als Zaungast am Rande stehen und zuschauen.“

© dpa-infocom, dpa:240301-99-184944/2

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