Staatstrojaner:Auch Geheimdienste sollen Überwachungs-Software nutzen dürfen

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Verteilerpunkt für Glasfaserkabel in Neumünster (Schleswig-Holstein). (Foto: dpa)

Dem Gesetzentwurf des BMI zufolge sollen Internet-Provider den Diensten dabei helfen, ihre Kunden auszuspionieren. Kritik kommt auch von Journalisten, die ihre Kommunikation mit Quellen bedroht sehen.

Von Max Muth

Alle Geheimdienste in Deutschland sollen künftig die Erlaubnis bekommen, Überwachungssoftware einzusetzen, um Ziele auszuspionieren. Das steht in einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett eigentlich am Mittwoch beschließen wollte. Die Plattform Netzpolitik.org hatte den Entwurf Mitte Juni veröffentlicht.

Auf der offiziellen Tagesordnung des Kabinetts, die am Dienstagabend verschickt wurde, fehlte das Gesetz nun allerdings plötzlich. Das Bundesinnenministerium war zunächst nicht für einen Kommentar erreichbar. Nun ist unklar, wann das Kabinett über den Entwurf entscheiden wird.

Das Gesetz sieht vor, dass sowohl die 16 Verfassungsschutzdienste der Länder, der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen dürfen. Dabei wird staatliche Überwachungssoftware auf den Endgeräten - Handys, Computer oder Tablets - der Zielpersonen installiert. Das soll sicherstellen, dass die Behörden auch Kommunikation mitlesen können, die verschlüsselt über das Internet verschickt wird. Immer mehr Messenger-Dienste wie Whatsapp, Signal und Telegram, bieten diese Funktion an, um die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen.

Journalistenverbände und öffentlich-rechtliche Medien kritisieren den Gesetzentwurf scharf. Sie argumentieren, dass der Entwurf Journalisten nicht vor Überwachung durch die Inlandsgeheimdienste schützt. Reporter müssten künftig damit rechnen, dass ihre Kommunikation mit Quellen für ihre Recherchen legal überwacht werden kann - im Fall der Geheimdienste auch ohne Zustimmung eines Richters. Anders als etwa bei der Quellen-TKÜ durch das Bundeskriminalamt erfährt von Überwachung durch den Geheimdienst nur die sogenannte G-10-Kommission des Bundestags - wenn "Gefahr im Verzug" ist, sogar nur nachträglich.

Auch ein weiterer Punkt ist umstritten. Wird der Entwurf zum Gesetz, wären Internet-Provider verpflichtet, den Diensten bei der Überwachung ihrer Kunden zu helfen. Telekom, Vodafone und andere sollen bei "der Umleitung von Telekommunikation" behilflich sein, wenn die notwendig ist, um die Quellen-TKÜ durchzuführen. Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) kritisiert, die Unternehmen würden so verpflichtet, "aktiv die Nachrichtendienste dabei zu unterstützen, die Endgeräte von Kunden zu infiltrieren". Das werfe "eine Vielzahl an rechtlichen und prozeduralen Fragen" auf, zum Beispiel, wer bei möglichen Schäden haftet. Zudem seien nach dem ebenfalls kürzlich beschlossenen Telekommunikationsgesetz (TKG) künftig deutlich mehr Unternehmen von einer solchen Regelung betroffen.

Kein Widerstand mehr vom Koalitionspartner SPD

Vom Koalitionspartner SPD ist nach anfänglichem Widerstand kein Aufbäumen gegen das Gesetz zu erwarten. Die ehemalige Bundesjustizministerin und jetzige Vizepräsidentin des Europaparlaments Katarina Barley (SPD) hatte sich noch deutlich gegen den Vorschlag von Innenminister Horst Seehofer (CSU) positioniert. Barleys Nachfolgerin Christine Lambrecht (SPD) hat Medienberichten zufolge keine Bedenken mehr. Auch die gelernte Informatikerin und SPD-Vorsitzende Saskia Esken teilte Netzpolitik.org mit, sie habe "auf Basis des Koalitionsvertrags einer Kompromisslösung zugestimmt". Dieser Kompromiss sieht offenbar so aus, dass Seehofer die ebenfalls umstrittene Online-Durchsuchung aus dem Entwurf entfernte. Mit dieser hätten die Dienste auf sämtliche Dateien auf einem Gerät zugreifen können, bei der Quellen-TKÜ darf nur gerade stattfindende Kommunikation überwacht werden. Technisch gesehen gibt es zwischen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung jedoch kaum einen Unterschied. Denn wer das Gerät einer Zielperson per Software kontrolliert, kann neben der laufenden Kommunikation auch die gespeicherten Inhalte durchsuchen.

Sollte der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden, muss noch der Bundestag über das Gesetz beraten. Doch auch dort dürfte es mit der Mehrheit von Union und SPD problemlos verabschiedet werden.

Erst vor Kurzem hatte die SZ über die mutmaßliche Ausspähung eines marokkanischen Investigativjournalisten mit einer ähnlichen Methode berichtet. Ihm wurde einer Analyse von Amnesty International zufolge die Trojaner-Software "Pegasus" aufs Handy gespielt - und zwar direkt aus dem Mobilfunknetzwerk. Der Journalist schöpfte nur Verdacht, weil Details seines Privatlebens in der Klatschpresse landeten, Amnesty International untersuchte daraufhin sein Handy und fand Spuren des Trojaners der israelischen Firma NSO Group. Der käme in Deutschland nicht zum Einsatz. Deutschland kauft seine Überwachungssoftware bei der teils deutschen Firmengruppe Finfisher oder entwickelt sie selbst, bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS).

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