Staatstrojaner:"Die Menschenrechte gehen vor die Hunde durch Überwachungskapitalismus"

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Verfahrensbevollmächtigter und Alt-Liberale: Nikolaos Gazeas, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum (v. li.). (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Wenn die Polizei schon beim Schreiben mitliest: Auch die FDP klagt nun gegen das Ausspähen von Handys durch den Staatstrojaner. Der alte Bürgerrechtler Gerhard Baum ist besonders aufgebracht.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Es geht um Informationen der intimen Sorte, um Tagebucheinträge, die Mail vom Kollegen, Banküberweisungen oder digital angebahnte Liebesbeziehungen. Alles, was der Mensch im Alltag dem Smartphone oder dem Computer anvertraut, können Ermittler sich bei Verdacht auf bestimmte Straftaten beschaffen - oder sogar live mitlesen, wenn solche Texte verfasst werden. Die letzte Bundesregierung hat sogenannte Staatstrojaner zugelassen. Die FDP hält sie für verfassungswidrig und hat nun in Karlsruhe Klage eingereicht. Eine Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechtsvereinigung Digital Courage liegt dort bereits vor, auch die Grünen wollen in Karlsruhe gegen die Onlinedurchsuchung klagen.

"Die alte große Koalition hat mit dem Online-Trojaner eine Maßnahme ins Werk gesetzt, die unserer Ansicht nach in unverhältnismäßiger Art und Weise in empfindliche Bereiche des Privatlebens eingreift", sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag am Montag in Berlin. Dort traten die großen drei der Bürgerrechtstradition in der FDP vor die Presse: Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der ehemalige Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch.

Die langjährigen Kämpfer für Bürgerrechte und die Bundestagsliberalen äußerten scharfe Kritik an der letzten Bundesregierung und dem Bundestag. Er hatte 2017 das Gesetz zur Onlinedurchsuchung durchgewinkt, das es Ermittlern erlaubt, sich heimlich in Smartphones und IT-Geräte Tatverdächtiger einzunisten und live mitzulesen, was dort geschrieben wird. Auch der Zugriff auf jahrzehntealte Daten ist möglich. Zur Gefahrenabwehr ist auch die sogenannte Quellen-TKÜ zulässig, also die Erlaubnis, bei Gefahr Botschaften in Messengerdiensten zu entschlüsseln.

Was berechtigten Sicherheitsinteressen dienen sollte, sei im Gesetz so unscharf formuliert, dass es gegen die Verfassung verstoße und erheblich nachgeschärft werden müsse, so die Liberalen. Kriminelle bedienten sich neuer Mittel, dies müsse auch Strafverfolgern möglich sein, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Dabei sei aber ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit einzuhalten". Dies sei bislang nicht der Fall.

Der Verfahrensbevollmächtigte der FDP, Nikolaos Gazeas, sagte, Onlineüberwachung sei "der schwerste Eingriff in die Rechte der Bürger, den die Strafprozessordnung kennt". Dass der Staat durch "laufende Live-Überwachung" intimste Privatbereiche ausspähen könne, verletze Grundrechte. Dass dies schon bei relativ niederschwelligem Tatverdacht wie Hehlerei erlaubt wurde, sei unverhältnismäßig. "Wenn schon so etwas, dann nur im äußersten Notfall und nicht mit dieser Heimlichkeit", sagte Burkhard Hirsch. Betroffene müssten spätestens nach fünf Jahren über die Spähaktion informiert werden.

Der FDP-Politiker Baum verwies auf das Verfassungsgerichtsurteil von 2008, das digitale Rechte grundsätzlich regelte, mit erheblichen Auflagen. Daran halte der Gesetzgeber sich aber nicht: "Die Menschenrechte gehen vor die Hunde durch Überwachungskapitalismus." Die FDP unterstütze den Staat bei der Sicherheitsüberwachung, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Nötig sei aber auch der Schutz der Bürger "vor unbegründeten, nicht gesetzlich legitimierten staatlichen Eingriffen". Sie hoffe auf klare Vorgaben aus Karlsruhe.

© SZ vom 21.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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