Staatsanleihen:Austausch in Superzeitlupe

Überschreitet die Europäische Zentralbank ihre Befugnisse, wenn sie Staatsanleihen kauft? Diese Bedenken meldet das Bundesverfassungsgericht an. Und der Europäische Gerichtshof ringt um eine Antwort.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

An der Buchardikirche in Halberstadt wird seit 2001 ein Orgelstück von John Cage aufgeführt, das langsamste Konzert aller Zeiten - alle paar Jahre ein Klangwechsel. Ungefähr so kann man sich den sogenannten Dialog der Gerichtshöfe vorstellen, den derzeit Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof (EuGH) über die Befugnisse der Europäischen Zentralbank (EZB) führen, eine Unterhaltung in Superzeitlupe. 2014 hat das Karlsruher Gericht dem EuGH seine Bedenken zum damaligen Kaufprogramm von Staatsanleihen vorgelegt, ein gutes Jahr darauf antwortete der EuGH, er teile einige der Bedenken, woraufhin wieder ein Jahr später die halbzufriedene Antwort aus Karlsruhe folgte. Ein Jahr darauf, im August 2017, schon wieder Skepsis aus Karlsruhe: Wir halten auch die neuen Anleihekäufe für eine Überschreitung der EZB-Befugnisse - was meint ihr in Luxemburg? Darüber verhandelt an diesem Dienstag der EuGH; die Antwort folgt in ein paar Monaten.

Die Kernfragen lauten, damals wie heute: Verstößt die EZB mit den Käufen von Staatsanleihen, die Ende des Jahres bei der gigantischen Summe von weit über zwei Billionen Euro enden sollen, gegen das Verbot der Staatsfinanzierung? Hebelt sie damit einen in den EU-Verträgen festgeschriebenen Mechanismus aus, der die Staaten zu Haushaltsdisziplin anhalten soll? Betreibt die EZB letztlich Wirtschaftspolitik, wo sie doch eigentlich nur für die Geldpolitik zuständig ist?

Geklagt hatten Peter Gauweiler mit seinem Mitstreiter Dietrich Murswiek sowie weitere Kläger um die Professoren Christoph Degenhart, Markus Kerber und Hans-Detlef Horn. Schaut man sich die Fragen an, die der EuGH ihnen zur Vorbereitung der Verhandlung vorgelegt hat, dann dürfte ein Wort eine Rolle spielen, das jüngst in ganz anderem Zusammenhang Karriere machte: "wirkungsgleich". Was der EZB grundsätzlich erlaubt ist, sind Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt - untersagt ist ihr hingegen, Anleihen auf dem Primärmarkt zu kaufen, also direkt bei den emittierenden Staaten. Wenn nun aber die Sekundärmarktkäufe "wirkungsgleich" mit jenen am Primärmarkt wären, dann könnte die EZB Kompetenzen verletzt haben. Aus Sicht der Kläger ist genau dies der Fall, vor allem wegen der enormen Summen, die noch dazu im Voraus angekündigt werden. Die EZB kaufte zeitweise Anleihen für 60 oder 80 Milliarden Euro pro Monat, derzeit sind es noch 30 Milliarden, zudem ist bekannt, nach welchem Schlüssel sich das auf verschiedene Staaten verteilt. Die Banken, die Anleihen am Primärmarkt kaufen, können nach Einschätzung von Murswiek also sicher damit rechnen, die Papiere ohne Verlust an die EZB weiterzureichen. Und die Zinsen, die eigentlich steigen müssten, wenn ein Staat sich in wachsendem Maße über die Ausgabe von Anleihen finanziert, würden durch die Intervention der EZB gedrückt - womit sie ihre disziplinierende Wirkung nicht entfalten könnten.

Die EZB gab zeitweise 60 oder 80 Milliarden Euro pro Monat für Anleihen aus

Die spannende Frage wird also sein: Wird der EuGH die Kriterien verschärfen, mit denen er schon 2016 einen Rahmen gesetzt hat, um die EZB ein klein wenig an die Kandare zu nehmen? Wird er den Forderungen der Karlsruher weiter entgegenkommen, die sich für eine entschiedenere richterliche Kontrolle der - eigentlich unabhängigen, aber an ihr Mandat gebundenen - EZB einsetzt? Oder wird der EuGH die zweite Runde im Dialog der Gerichtshöfe nutzen, um die Vorgaben aufzuweichen? Dabei könnte der EuGH auch an weiteren Punkten ansetzen, die unspektakulär wirken, aber wichtige Voraussetzung einer Kontrolle sind. Zum Beispiel bei der Frage, wie detailliert die EZB ihre Maßnahmen eigentlich begründen muss.

Nach der Entscheidung des EuGH wird der Fall wieder nach Karlsruhe zurückgeschickt. Das Kaufprogramm ist dann vermutlich zu Ende, auch wenn es noch viele Jahre nachwirken wird - die EZB sitzt ja auf all den Papieren. Irgendwann wird vielleicht eine neue Klage folgen. Das Halber-städter Konzert jedenfalls ist auf mehr als 600 Jahre angelegt.

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