Sportwetten:Neue Regeln braucht das Zocken

Glücksspiel

Ob gepokert wird oder Sportwetten abgeschlossen werden, Glücksspiele sind in Deutschland ein einträgliches Geschäft.

(Foto: Norbert Försterling/dpa)

Bei der Glücksspielregulierung bekommen die Bundesländer Druck aus Brüssel. Jetzt wollen sie schon einmal zügig die Gesetze ändern.

Analyse von Jan Willmroth

Die Europäische Kommission hat die Geduld in dieser Sache schon verloren. Hinter den Kulissen des Brüsseler Politikbetriebs beraten Beamte derzeit darüber, ob sie der ohnehin sehr schwierigen deutschen Glücksspielregulierung einen weiteren Dämpfer verpassen. In wenigen Wochen werden womöglich Briefe in Berlin eintreffen, die es in sich haben: Der Bundesregierung droht wegen der Regeln und Verfahren im Umgang mit dem Glücksspiel ein Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es so kommen, werden die Berliner Ministerien nicht zum ersten Mal für das gerade stehen müssen, was die Bundesländer verbockt haben.

Die sind nämlich weitgehend zuständig, wenn es darum geht, Lotterien, Sportwetten oder Internet-Casinos zu regulieren - und wissen, dass auch sie nicht mehr geduldig bleiben können. Auf die Nachrichten aus Brüssel werden sie jedenfalls nicht warten. Recherchen der Süddeutschen Zeitung zufolge wollen die zuständigen Beamten in den Ländern die Glücksspielgesetze jetzt teilweise neu schreiben. Privaten Sportwettanbietern soll ihr Geschäft zumindest vorläufig erlaubt werden, nach dem die ursprünglich geplante Vergabe von Erlaubnissen gescheitert ist. Das geht aus mehreren Entwürfen hervor, die am kommenden Donnerstag auf der Konferenz der Staatskanzleichefs diskutiert werden sollen. Die Landesverwaltungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben als einzige konkrete Vorschläge erarbeitet, die der SZ vorliegen. Beide liefen darauf hinaus, eine begrenzte Zahl von Wettanbietern unter Vorbehalt offiziell zu erlauben.

Sportwetten sind in Deutschland zu einem einträglichen Geschäft geworden, mit zuletzt zweistelligen Wachstumsraten pro Jahr. Fast jeder Bundesligaverein hat mindestens einen privaten Wettanbieter zum Sponsor. Wetten auf alle erdenklichen Sportereignisse gehören für bis zu drei Millionen Menschen in Deutschland zum Alltag. Für Wetten auf Fußballspiele, Eishockey-Partien oder Formel-1-Rennen haben sie im vergangenen Jahr schätzungsweise fünf Milliarden Euro eingesetzt, hinzu kommt ein beachtlicher Schwarzmarkt. Die Länder vermuten, dass es bundesweit inzwischen mehr als 4500 Wettbüros gibt, zusätzlich zu etwa 130 deutschsprachigen Internet-Angeboten. Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein ist laut Gesetz derzeit keines dieser Angebote erlaubt.

Die Anbieter dürfen so weitermachen wie bisher - aber Rechtssicherheit haben sie nicht

Nachdem der Europäische Gerichtshof das staatliche Wettmonopol als EU-rechtswidrig eingestuft hatte, sollte das Bundesland Hessen von 2012 an federführend 20 Konzessionen an private Anbieter vergeben. Nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Oktober 2015 ist diese Vergabe endgültig gescheitert. Zuletzt entschied der EuGH Anfang Februar, die Vermittlung von Sportwetten an Anbieter im EU-Ausland dürfe vorerst nicht mehr bestraft werden. Für die zumeist in Niedrigsteuerländern wie Malta und Gibraltar ansässigen Anbieter heißt das: Sie dürfen so weitermachen wie bisher - Rechtssicherheit haben sie trotzdem nicht.

Die jetzt vorliegenden Entwürfe datieren vom 5. Februar, einen Tag nach der Entscheidung des obersten EU-Gerichts. Vor allem bei Sportwetten sehen sich die Länder unter Zugzwang: "In dem Bereich droht uns das Thema auf die Füße zu fallen", sagt der Staatskanzleichef eines großen Flächenlandes. Deshalb müsse man nun zügig eine Lösung finden, um die juristischen Mängel zu beseitigen. Das letzte Wort haben die Ministerpräsidenten im März. Eine komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags strebt Hessen an, steht damit aber völlig allein.

Die Vorlage aus Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Zahl der Erlaubnisse von 20 auf bis zu 45 erhöhen. Sämtliche Wettfirmen, die in der letzten Runde des Konzessionsverfahrens übrig geblieben sind, wären damit vorläufig erlaubt; weitere könnten sich bewerben. Der Vorschlag sei noch nicht politisch abgestimmt, heißt es dazu aus NRW zurückhaltend. Bayern will nur jenen 35 Wettanbietern vorläufig eine Erlaubnis erteilen, die es im Konzessionsverfahren in die letzte Runde geschafft hatten. Die Erlaubnisse könnten "jederzeit widerrufen werden". In ihrem Entwurf machen die bayerischen Beamten zum wiederholten Mal deutlich, dass sie die Urteile der hessischen Verwaltungsgerichte für fehlerhaft halten. Ihr Konzept liefe darauf hinaus, die Zuständigkeit für die Erlaubnisse von Hessen in ein anderes Bundesland zu verlagern, etwa nach Bayern - zumal die Verwaltungsgerichte im Freistaat tendenziell im Sinne der Staatsverwaltung urteilen.

Der Münchner Landtagsabgeordnete Thomas Mütze äußert sich empört. "Was die Staatsregierung da vorhat, ist eine Frechheit", sagt der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag - einer der wenigen Abgeordneten, die das Thema weiter oben auf der politischen Agenda sehen wollen. Statt einer sinnvollen Neuregulierung gebe es wieder nur kosmetische Korrekturen. Mütze und seine Fraktionskollegen fordern per Dringlichkeitsantrag die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission, um den Staatsvertrag neu zu verhandeln.

Es ist schwierig, sich mit solchen Anliegen Gehör zu verschaffen: Beim Thema Glücksspiel sind schnelle Lösungen gefragt; die Landesregierungen haben derzeit Besseres zu tun. Vielleicht wird sich das in Kürze ändern - falls die EU-Kommission ihre Post ans Bundeswirtschaftsministerium verschickt.

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