Süddeutsche Zeitung

Spektakuläre Wende im Fall Mannesmann:"Nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter"

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Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts gekippt. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht.

Das Verfahren muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts wiederholt werden.

Der BGH sieht im Mannesmann-Verfahren bei den Angeklagten Josef Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel "den Tatbestand der Untreue verwirklicht".

Sie hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und Mannesmann einen Vermögensnachteil zugefügt, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf am Mittwoch in Karlsruhe.

Die damaligen Aufsichtsräte seien "nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter gewesen" und somit zwingend einer Treuepflicht unterworfen.

Das Landgericht sei von zu hohen Hürden für die Strafbarkeit der Millionenprämien an Ex-Mannesmannchef Klaus Esser ausgegangen.

"Auf Null gestellt"

Anders als das Landgericht angenommen habe, müsse nicht erst eine "gravierende Pflichtverletzung" vorliegen.

Ackermanns Verteidiger Klaus Volk sagte in einer ersten Reaktion: "Das Verfahren ist sozusagen auf Null gestellt." In der Neuauflage schließe er einen erneuten Freispruch nicht aus.

Ackermann werde bei seiner Linie bleiben, dass die Prämiengewährung nicht pflichtwidrig gewesen sei.

Bezüglich der Drei-Millionen-Euro-Prämie an den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk könnten sich die Angeklagten Ackermann und Klaus Zwickel, der frühere IG-Metall-Chef, nicht auf einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" berufen.

Es geht um 57 Millionen Euro

Das Landgericht war davon ausgegangen, die Rechtslage sei in diesem Punkt derart unklar gewesen, dass die Angeklagten eine Strafbarkeit nicht hätten vorhersehen können.

In dem Fall geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex-Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte.

Ackermann, Zwickel und Funk waren wegen des Verdachts der schweren Untreue angeklagt worden. Sie hatten dem für die Ausschüttungen zuständigen Aufsichtsrats-Präsidium angehört.

Dem einstigem Mannesmann-Chef Klaus Esser, der - zusätzlich zur vertraglichen Abfindung von rund 15 Millionen Euro - einen 16- Millionen-Euro-Bonus bekommen hatte, war Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden.

Auf der Anklagebank saßen außerdem Jürgen Ladberg, Ex-Betriebsratsvorsitzender und Dietmar Droste, ein früherer Mitarbeiter, der mit den umstrittenen Beschlüssen befasst war.

(AZ: 3 StR 470/04; Urteil vom 21.12.2005)

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dpa
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