Süddeutsche Zeitung

EU-Strafen gegen Großkonzerne:Zur Kasse, bitte!

Schwere Schlappe für Siemens: EU-Richter haben eine Klage des Unternehmens gegen ein 400-Millionen-Euro-Bußgeld abgewiesen. Jetzt soll der Konzern zahlen. Ungewöhnliche EU-Strafen in Bildern.

Die EU-Kommission hat wegen illegaler Wettbewerbspraktiken schon oft Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Falls ein Unternehmen die Strafe nicht akzeptieren will, kann es dagegen beim EU-Gericht vorgehen. Scheitert es dort wie nun der Elektrokonzern Siemens, bleibt als letzte Instanz nur noch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Danach muss das Unternehmen zahlen - bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes. Hier große Fälle aus der jüngeren Vergangenheit. Mai 2009: Die EU-Kommission verdonnert den weltgrößten Chip-Hersteller Intel zu einer Rekordgeldstrafe von gut einer Milliarde Euro. Die Vorwürfe: Marktmissbrauch und Wettbewerbsbehinderung.

November 2008: Die Brüsseler Wettbewerbshüter brummen dem Autoglashersteller Saint-Gobain eine Strafe von 896 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen auf. Auch drei andere Unternehmen werden zur Kasse gebeten. Insgesamt fallen Bußgelder in Höhe von 1,38 Milliarden Euro an.

Februar 2008: Dem Software-Konzern Microsoft wird ein Bußgeld von 899 Millionen Euro auferlegt, weil er zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte. Das US-Unternehmen musste schon früher hohe EU-Strafen zahlen und kommt so insgesamt auf Bußgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro.

Februar 2007: EU-Kartellfahnder sehen es als erwiesen an, dass Thyssen-Krupp an einem Kartell von Fahrstuhl- und Rolltreppenherstellern beteiligt war. Das kostet den Konzern knapp 478 Millionen Euro.

Januar 2007: Der deutsche Elektrokonzern Siemens steht im Visier der EU-Wettbewerbshüter. Brüssel fordert von den Münchnern 396,6 Millionen Euro wegen illegaler Absprachen bei Geschäften mit Stromnetz-Schaltanlagen.

März 2004: Microsoft muss 497 Millionen Euro berappen. Der US-Konzern hat seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen ausgenutzt, urteilt die EU-Kommission.

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