SparpreisticketGünstig Bahn fahren nur noch mit Handynummer

Lesezeit: 1 Min.

Schöne Strecke: Ein ICE-Zug fährt über den Rügendamm bei Stralsund.
Schöne Strecke: Ein ICE-Zug fährt über den Rügendamm bei Stralsund. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Die Sparpreistickets der Bahn gibt es nur noch für Kunden, die ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse angeben. Der Konzern rechtfertigt dies mit Gleiswechseln und Verspätungen.

Die Sparpreistickets der Bahn stehen bei Datenschützern in der Kritik. Nach ihrer Einschätzung werden beim Kauf unnötig persönliche Daten abgefragt, zudem seien durch den nahezu exklusiven Online-Vertrieb Millionen Kunden ausgeschlossen. „Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt“, kritisierte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt. Die Bahn biete das Ticket zwar noch zum Ausdrucken am Schalter an, jedoch müsse man auch dort eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind“, kritisierte Roßnagel, der den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder innehat. „Nicht jeder hat ein Smartphone, nicht jeder hat einen Internetanschluss.“ Die Bahn spreche zwar davon, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Millionen Menschen dies nicht tun. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung, bekräftigte Roßnagel. Beim Online-Kauf müssten neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

Alexander Roßnagel ist hessischer Landesdatenschutzbeauftragter.
Alexander Roßnagel ist hessischer Landesdatenschutzbeauftragter. (Foto: Arne Dedert/dpa)

„Wir als Datenschutzaufsichtsbehörde sind keine Digitalisierungsgegner“, sagte Roßnagel. Er wende sich aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten. Eine Individualisierung eines Tickets – etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf – sei auch mit anderen Methoden möglich, argumentierte Roßnagel. „Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig“, sagte er. Die Bahn erhebe nicht die geringst mögliche Anzahl an Daten, sondern die für sie interessanten Daten. Eine Bahnsprecherin wies die Vorwürfe zurück.

„Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen“, erläuterte sie. Dazu müsse die Bahn die Kundinnen und Kunden aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt – eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer. Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt. „Wir werden niemanden auf dem Weg zur Digitalisierung alleinlassen“, sagte die Sprecherin. Die Berater und Beraterinnen in den Reisezentren und beim telefonischen Kundenservice würden umfassend geschult.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Solaranlagen
:Nach dem Boom kommt der Müll

Solarenergie gibt der Energiewende in Deutschland einen enormen Schub. Doch all die Module werden bald zu Hunderttausenden Tonnen Elektroschrott. Und dann?

SZ PlusVon Nakissa Salavati

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: