Sparkassen:Streit über Haftung

Die westfälischen Sparkassen könnten den Haftungsbund verlassen, falls es für sie keine Ausnahmeregelung bei Bankenrettungen gibt.

Sparkassen und Landesbanken haben den Umbau ihres milliardenschweren Einlagensicherungssystems auf den Weg gebracht. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) beschloss am Donnerstag, die von der Finanzaufsicht Bafin geforderten Änderungen vorzunehmen, wie der Verband mitteilte.

Bei der Entscheidung über Banken-Rettungen soll im DSGV eine Mehrheit von 75 Prozent nötig sein und nicht wie ursprünglich vorgesehen Einstimmigkeit. So will die Bafin sicherstellen, dass bei der Schieflage einer Bank rasche und unkomplizierte Entscheidungen möglich sind. Bei der Abstimmung in Frankfurt gab es Finanzkreisen zufolge lediglich eine Enthaltung des westfälischen Sparkassenverbandes. Er fordert für seine Institute eine Ausnahmeregelung, weil diese bereits für die Abwicklung der WestLB tief in die Tasche greifen mussten. Der westfälische Sparkassenverband hat beschlossen, dass er bei Landesbanken-Rettungen künftig maximal 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen will. Falls mehr Geld notwendig sei, müsse die Verbandsversammlung in Münster dafür mit einer Dreiviertel-Mehrheit grünes Licht geben.

Dieser Beschluss ist Sparkassen-Kreisen zufolge jedoch nicht mit der Rahmensatzung vereinbar, die der DSGV am Donnerstag verabschiedete. Falls die Westfalen die Klausel nicht anpassen, müssen sie Insidern zufolge nach vier Jahrzehnten aus dem Haftungsbund ausscheiden und in die Einlagensicherung des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) wechseln. Die Einheit der deutschen Sparkassen würde damit auseinanderbrechen. Insidern zufolge besteht jedoch weiter eine Chance, dieses Szenario zu verhindern. "Es wird nach einer Lösung gesucht, die westfälischen Sparkassen im Sicherungssystem zu halten", sagte eine mit den Vorgängen vertraute Person nach der Sitzung der Agentur Reuters.

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