Süddeutsche Zeitung

Sparkassen:EU stößt sich an Namensprivileg

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Die EU-Kommission überprüft den in Deutschland geschützten Begriff "Sparkasse". Der Brüsseler Behörde missfällt, dass nur öffentlich-rechtliche Kreditinstitute den Namen verwenden dürfen. Der Vorstoß könnte dazu führen, dass private Investoren Sparkassen aufkaufen.

Von Alexander Hagelüken

(SZ vom 23.08.03) - Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein forderte die Bundesregierung zu näheren Informationen darüber auf, wie sich der besondere Schutz der Marke Sparkasse in Deutschland rechtfertigen lässt.

Diese Bezeichnung ist heute nur öffentlich-rechtlichen Instituten erlaubt. Private Unternehmer oder Banken aus der Bundesrepublik oder dem Ausland dürfen ihr Institut nicht Sparkasse nennen. An existierenden Sparkassen dürfen sie sich maximal mit 49 Prozent beteiligen.

Bolkestein sieht darin einen möglichen Verstoß gegen europäisches Recht, wonach EU-Bürger frei sind, sich in jedem Mitgliedsland niederzulassen und dort Dienstleistungen anzubieten.

Bankenlandschaft könnte sich verändern

Die Untersuchung könnte nach Ansicht von Experten die deutsche Bankenlandschaft völlig verändern. Eine mögliche Konsequenz wäre, dass Private künftig Sparkassen aufkaufen oder gründen können.

Auf dem Spiel stehen nach Ansicht der Sparkassenlobby auch die besonderen Vorteile, die das System für die Allgemeinheit habe. So rühmen sich die Institute, anders als private Banken einen Großteil ihrer Gewinne für gemeinnützige Zwecke wie Kultur und Sport auszugeben.

Auch sehen sie sich als vorrangiger Kreditgeber für kleine und mittlere Unternehmen und als erste Anlaufstelle für ärmere Menschen, denen manche Privatbanken ein Konto verweigern.

Die EU-Kommission hat bereits in der Vergangenheit die Privilegien öffentlich-rechtlicher Banken in Deutschland attackiert.

Änderungen ab 2005

Vom Jahr 2005 an fallen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung weg, die Landesbanken und Sparkassen nach Ansicht der Kommission besondere Vorteile gewährten. Die staatliche Haftung ermöglichte den Banken ein besseres Rating, der Wegfall ab 2005 bringt den Instituten nach Ansicht von Branchenkennern einen finanziellen Nachteil von einer halben Milliarde Euro im Jahr.

Ob die EU-Kommission auch den besonderen Schutz der Marke Sparkasse kippt, ist noch nicht entschieden. Die Bundesregierung kämpft in Brüssel für die öffentlich-rechtlichen Banken.

Der heutige Status der Sparkassen sei mit europäischem Recht konform, so Berlin in einer Stellungnahme im Juni.

Wann die Kommission eine Entscheidung fällt, ist offen. Bolkesteins Handeln wurde durch eine Beschwerde der US-Gruppe BGB Capital Partners ausgelöst, die sich für den Kauf der angeschlagenen Bankgesellschaft Berlin interessiert hatte. Zur Bankgesellschaft gehört auch die Berliner Sparkasse.

Besonderer Anspruch

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bestand gegenüber der US-Gruppe auf seinem besonderen Anspruch auf den Namen "Sparkasse", berichtet Die Welt.

Für den Sparkassenverband ist der Schutz der Institute durch Artikel 40 Kreditwesengesetz "kein Hindernis für den Wettbewerb, sondern ein wichtiges belebendes Element.

Der Kunde muss aus der Bezeichnung des Unternehmens erkennen können, mit wem er es zu tun hat - das ist notwendiger Verbraucherschutz", findet Verbandssprecher Stefan Marotzke. Der Europaabgeordnete Alexander Radwan (CSU) sieht "einen erneuten Angriff auf das deutsche Sparkassensystem".

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