Sparkassen:Dick gepolstert

Sparkasse

Die Klage gegen die Stadtsparkasse ist nicht die erste Musterfeststellungsklage, die Verbraucherschützer gegen ein Kreditinstitut anstrengen.

(Foto: Daniel Naupold/dpa)

Sparkassen-Vorstände verdienen gut und erhalten üppige Pensionen - ein wachsendes Problem für die Institute.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Eigentlich hatte Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück nur darauf hinweisen wollen, dass er Politiker für unterbezahlt hält. Um das zu untermauern, verglich er 2012 die Gehälter der Staatsdiener mit denen von Sparkassen-Vorständen und kam zu dem Schluss, dass nahezu jeder Sparkassen-Direktor in Nordrhein-Westfalen mehr verdiene als die Kanzlerin.

Hängen blieb bei vielen allerdings weniger die schmale Ausstattung der Politiker als die üppige Versorgung der Sparkassen-Vorstände, denn tatsächlich verdienen die mehr als 1000 Top-Manager der bundesweit 413 Sparkassen im Schnitt deutlich mehr als politische Verantwortungsträger. Das ist umso erstaunlicher, als dass sich gerade die Sparkassen seit Ausbruch der Finanzkrise öffentlich stets in öffentlicher Bescheidenheit üben und nicht mit den "Gierbankern" der Investmentbanken in einen Topf geworfen werden wollen. Tatsächlich aber verdienen Vorstände größerer Sparkassen um die 500 000 Euro im Jahr, während die Kanzlerin ungefähr 220 000 Euro jährlich nach Hause bringt.

Die Sparkassen halten dem stets entgegen, sie müssten solche Gehälter bezahlen, um gute Leute zu halten, was auch nachvollziehbar ist. Schließlich verdienen auch Regionalleiter großer Geschäftsbanken nicht unbedingt schlecht. Nun aber haben Experten von der Frankfurt University of Applied Sciences erstmals nicht nur die Vorstands-Gehälter, sondern auch die Pensions-Zusagen der Sparkassen-Vorstände untersucht, und dabei Erstaunliches herausgefunden.

Ein Viertel des Jahresgehalts von Vorständen legen Sparkassen für Pensionen obendrauf

Konzentriert hat sich Banken-Professor Ralf Jasny auf die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und das Geschäftsjahr 2013. Seit 2009 sind die dortigen Institute verpflichtet, die Vorstandsvergütung zu veröffentlichen. Die Bürger vor Ort sollen nachvollziehen können, wie die Chefs der Sparkassen bezahlt werden, schließlich sind die Kommunen die Träger der Institute. Nicht in allen Bundesländern herrscht solche Transparenzpflicht. Wesentliche Erkenntnis der Studie: Gemessen am Fixgehalt, erhalten die Sparkassen-Vorstände eine deutlich höhere Pension als die Vorstände der deutschen Großbanken. Jasny hat ausgerechnet, dass die Sparkassen in NRW für ihre 252 Vorstände 2013 durchschnittlich 27 Prozent der Gesamtbezüge für Pensionen zurückstellten. Diese werden zurückgestellt und den Vorständen im Alter als Pension ausgezahlt. Die Höhe der Pension richtet sich dabei nach der Vorstands-Zugehörigkeit und kann - nach der aktuellen Verbandsempfehlung - bis zu 55 Prozent des letzten Gehalts ausmachen, in älteren Verträgen finden sich sogar bis zu 75 Prozent.

Die 27 Prozent sind im Vergleich sehr hoch. Bei der Deutschen Bank etwa machen diese Rückstellungen nur zwei Prozent aus, bei der Commerzbank zehn Prozent. Der Hauptgrund ist in der Geschichte der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zu suchen. Bis Mitte der 70er-Jahre genossen Sparkassen-Vorstände Beamtenstatus und hatten damit Anspruch auf eine Pension in Höhe von 75 Prozent des letzten Festgehaltes, verdienten dafür aber auch nicht so viel. "Spätestens aber seit Anfang der 2000er-Jahre die Haftung der Kommunen für die Sparkassen wegfiel, fühlten sich die Sparkassen-Vorstände dem freien Wettbewerb ausgesetzt und verhandelten höhere Vergütungen", sagt Josef Wertschulte, Experte für betriebliche Altersvorsorge beim Beratungsunternehmen Anovia. Das Sicherheitsnetz in Form einer beamtenähnlichen Pensionsregelung blieb aber aufgespannt, auch wenn die Pensionshöhe auf maximal 55 Prozent der Bezüge sank.

Diese Pensionen müssen die Sparkassen direkt aufbringen. Vorstände von Geschäftsbanken hingegen zahlen fast alle in Fonds ein, die am Kapitalmarkt besser oder schlechter verzinst werden.

Und nicht nur das: Zuweilen muss ein Sparkassen-Vorstand gar nicht bis zum 65. Lebensjahr warten, um in den Genuss der Leistungen zu kommen. Denn die Manager erhalten abhängig von ihrer Vertragslaufzeit sogar ein Ruhegehalt von bis zu 55 Prozent der letzten festen Bezüge, wenn sie mindestens fünf Jahre Vorstand waren, der Vertrag aber vor der Rente nicht verlängert wird. Die Regelung soll die Unabhängigkeit von der Kommunalpolitik sichern.

Die Niedrigzinsen sind für die Sparkassen daher nicht nur ein Problem, weil sie im Kreditgeschäft weniger verdienen, sondern auch, weil sie ohne den Effekt von Zins und Zinseszins mehr für ihre Vorstände zurücklegen müssen. "Die Sparkassen müssen aufpassen, denn sie stehen mit einem Fuß in ihrer Beamtenvergangenheit und mit dem anderen in der Welt des Wettbewerbs, in der eben hohe Gehälter gezahlt werden. Das kann einen irgendwann in der Grätsche zerreißen", sagt Michael Kramarsch, Banken-Vergütungsexperte der Personalberatung HKP. Die Sparkassen täten daher gut daran, über eine kapitalgedeckte Altersversorgung für ihre Manager nachzudenken.

Tatsächlich tun sie das bereits. Nach SZ-Informationen überarbeiten die NRW-Verbände gerade ihre fast 20 Jahre alten Vergütungs-Empfehlungen. Ob die anderen Regionalverbände folgen werden, ist zwar noch offen. Hält die Niedrigzinsphase aber an, dürften sich weitere bald anschließen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: