Sozialwohnungen„Die Leute, die die Abgabe zahlen, sind jetzt nicht unbedingt Millionäre“

Lesezeit: 4 Min.

Die Voraussetzungen für eine staatlich geförderte Wohnung werden nach einem Einzug in eine Sozialwohnung in vielen Kommunen nicht mehr kontrolliert.
Die Voraussetzungen für eine staatlich geförderte Wohnung werden nach einem Einzug in eine Sozialwohnung in vielen Kommunen nicht mehr kontrolliert. (Foto: Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa)

Wer in einer Sozialwohnung lebt, obwohl er inzwischen gut verdient, muss in Hessen eine Abgabe zahlen. Die Bundesbauministerin sieht darin ein Modell fürs ganze Land. Aber funktioniert das?

Von Kathrin Wiesel-Lancé, Frankfurt am Main

Als „eine sehr gute Idee“ bezeichnete Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) vor Kurzem die sogenannte Fehlbelegungsabgabe – und löste prompt eine Diskussion um die Maßnahme mit dem komplizierten Namen aus. Das Prinzip ist eigentlich einfach: Wer in einer sozial geförderten Wohnung wohnt, obwohl er die Einkommensgrenze überschreitet, muss eine Abgabe zahlen. Hubertz nannte folgendes Beispiel: Warum müsse ein ehemaliger Architekturstudent, der mal knapp bei Kasse war, aber inzwischen gut verdient, in einer mit Steuermitteln geschaffenen Wohnung wohnen?

Zur SZ-Startseite

Sozialer Wohnungsbau
:Bauministerin will eine Abgabe für Fehlbelegungen

Wer in einer Sozialwohnung lebt, aber eigentlich nicht mehr dazu berechtigt ist, soll eine Abgabe zahlen, fordert Verena Hubertz (SPD). Zuständig dafür sind die Länder – und dort kommt die Idee nicht überall gut an.

SZ PlusVon Tim Frehler

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: