Soziales - Halle (Saale):Weniger Sorgerechtserklärungen in Sachsen-Anhalt abgegeben

Soziales - Halle (Saale): Ein Kind wird an der Hand gehalten. Foto: Katharina Mikhrin/Westend61/dpa-tmn/Symbolbild
Ein Kind wird an der Hand gehalten. Foto: Katharina Mikhrin/Westend61/dpa-tmn/Symbolbild (Foto: dpa)

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Halle (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr etwas weniger gemeinsame elterliche Sorgerechtserklärungen abgegeben worden. Demnach wurden im Jahr 2021 bei den Jugendämtern 6768 derartige Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge eingereicht. Zudem wurden 167 Erklärungen durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt und auf beide Elternteile übertragen, wie das Statistische Landesamt in Halle am Freitag mitteilte. Im Vergleich zum Jahr 2020 sank die Anzahl der Erklärungen um 1,8 Prozent. Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können sie beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Zudem bestanden bei den Jugendämtern Ende vergangenen Jahres 1696 Amtsvormundschaften für Minderjährige, wie es weiter hieß. In 1518 Fällen seien das bestellte Amtsvormundschaften insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge gewesen, in 178 Fällen ging es um Kinder unverheirateter minderjähriger Mütter oder wenn Kinder zur Adoption freigegeben wurden.

© dpa-infocom, dpa:220701-99-874525/2

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