Soziales:Ab 100 000 Euro ist Schluss

Die Pflege im Heim kostet viel Geld - das sich der Staat bisher von Kindern oder den Eltern geholt hat. Von 2020 an werden nur noch Angehörige herangezogen, deren Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Von Kristiana Ludwig

Vom neuen Jahr an werden Kinder und Familienmitglieder von Menschen entlastet, die auf Pflege angewiesen sind. Heute zahlen häufig die Sozialämter die hohen Kosten für das Pflegeheim und sie holen sich einen Teil dieser Kosten von den Verwandten zurück. Ab Januar wird dieser Elternunterhalt nur noch eingefordert, wenn das jährliche Bruttoeinkommen eines Angehörigen über 100 000 Euro liegt. Diese Einschränkung gilt künftig auch für Menschen, die einen Angehörigen mit Behinderung in der Familie unterstützen müssen.

Ab März tritt auch die Impfpflicht in Kraft. Eltern müssen dann nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, bevor es in eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung geht. Pflicht werden beide von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen. Auch alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen, also etwa Erzieher und Lehrer, und auch Tagesmütter, die nach 1970 geboren sind, müssen ab März gegen Masern geimpft sein - ebenso wie Menschen, die in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften leben und arbeiten sowie Pflegekräfte. Eltern, deren Kinder im März bereits in der Schule oder Kita sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, dem droht künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro oder ein Ausschluss des Kindes aus der Kita.

Betriebsrentnern bringt das Jahr 2020 etwas mehr Geld. Wer weniger als 159 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, muss davon keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen. Erst auf die Summe, die über diesem neuen Freibetrag liegt, werden Beiträge fällig. Mit dieser Neuregelung reagiert die Politik auf die sogenannte Doppelverbeitragung, die bei vielen Rentnern für Unmut gesorgt hatte.

Ärzte werden im neuen Jahr erstmals Gesundheits-Apps für das Smartphone verschreiben dürfen. Patienten sollen so beispielsweise ihre Werte dokumentieren oder durch ein digitales Tagebuch Fortschritte bei ihrer Psychotherapie machen. Krankenkassen sollen zunächst für die Apps zahlen.

Auch für die Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, ändert sich im kommenden Jahr Grundlegendes: Die Pflegeausbildung wurde reformiert. Statt wie bisher eine Ausbildung in der Kranken-, Alten- oder Kinderpflege zu wählen, gehen künftig alle Auszubildenden eine neue, generalistische Lehre.

Alle Azubis erhalten zunächst zwei Jahre lang einen gemeinsamen Unterricht, bevor sie sich im dritten Jahr auf eine der drei Richtungen spezialisieren. Der Berufsabschluss wird dann "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" heißen. Die Kosten der Ausbildung werden übernommen, und die Nachwuchskräfte erhalten einen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Schulgeld wird dann nicht mehr fällig.

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