Süddeutsche Zeitung

Sozialbetrug:Paketdienste sollen für Subunternehmen haften

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will per Gesetz gegen Missstände in der hart umkämpften Paketbranche vorgehen - auch dort soll bald die sogenannte Nachunternehmerhaftung gelten. Der eigentliche Auftraggeber ist dann für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich. Das zielt vor allem auf Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht, wenn Paketboten also beispielsweise scheinselbstständig beschäftigt werden. In solchen Fällen sollen dann die auftraggebenden Paketdienste selbst die Sozialbeiträge nachzahlen.

In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dass es in der Paketbranche sehr viele Subunternehmer gibt, kritisieren Gewerkschaften schon lange. Als Marktführer der Paketbranche gilt DHL von der Deutschen Post, Konkurrenten sind GLS, DPD, Hermes, UPS und TNT.

Gewerkschaft krisitiert "mafiösen Strukturen"

Zuletzt hatte Verdi-Chef Frank Bsirske von teils "mafiösen Strukturen" gesprochen. Er hatte moniert, dass Paketdienste Firmen engagierten, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen aus der Ukraine, aus Moldawien oder aus Weißrussland in die Lieferfahrzeuge setzten. Es würden Stundenlöhne von 4,50 Euro oder 6 Euro gezahlt bei Arbeitszeiten von 12 oder sogar 16 Stunden pro Tag. Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis erklärte am Samstag, entschlossenes Handeln sei dringend notwendig und helfe den Beschäftigten, den Unternehmen sowie den Verbrauchern.

Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist nach Angaben der Gewerkschaft zweigeteilt. Nur zwei der fünf großen Paketdienste in Deutschland arbeiten überwiegend mit eigenen, fest angestellten Zustellerinnen und Zustellern. Dies sind Verdi zufolge die Paketdienste von DHL und UPS. Ihre Mitarbeiter haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und werden nach Tarif bezahlt.

Dem Bundesverband Paket & Expresslogistik zufolge verpflichten die Unternehmen ihre Vertragspartner zur Zahlung des Mindestlohns und zur Arbeitszeitaufzeichnung. Hermes hatte betont, das Unternehmen lasse sich von allen Servicepartnern vertraglich zusichern, "dass sie sich vollumfänglich an gesetzliche Vorgaben - insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns - halten". Nach Angaben des Paketdienstleisters DPD haben beauftragte Transportunternehmen klare Verpflichtungen, die fortlaufend geprüft würden.

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