Sozialversicherung:Sozialabgaben für Gutverdiener sollen stärker steigen

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Künftig sollen Gutverdiener höhere Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Der Grund für die starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ist dem Bundesarbeitsministerium zufolge die „sehr gute Lohnentwicklung“ im vergangenen Jahr.

Die Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen – allerdings dieses Mal vergleichsweise stark. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den die Bild zuerst berichtet hatte. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dies.

Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern: Im Westen beträgt er 7550 Euro und im Osten 7450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge – auf das darüber liegende Einkommen werden keine Beiträge fällig.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach auf 5512,50 Euro steigen. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.

Die Rechengrößen werden regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst. Dem Bericht der Bild zufolge führte ein Ministeriumssprecher die Höhe der Anpassungen auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“ zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 „vergleichsweise stark“, zitierte ihn die Zeitung. Damit werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“.

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung trifft eher Gutverdiener, weil diese Grenzen in der Kranken- und in der Rentenversicherung weit oberhalb des Durchschnittseinkommens liegen. Die Gutverdiener müssen also für einen größeren Teil ihres Gehaltes Beiträge zahlen. Eine Beitragserhöhung dagegen trifft besonders Menschen mit eher niedrigem Einkommen, denn die höheren Beiträge sind ab dem ersten Euro des Gehaltes fällig. Bei den Sozialabgaben gibt es nämlich, anders als im Steuerrecht, keinen Freibetrag.

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