Sonderausgaben:Kosten für die Kita und den Ex

Auch private Ausgaben der Lebensführung sind von der Steuer absetzbar.

Von Norbert Hofmann

Die Möglichkeiten, private Kosten steuermindernd geltend zu machen, werden oft unterschätzt. Zu den als Sonderausgaben anerkannten privaten Kosten der Lebensführung gehören Altersvorsorgebeiträge, Spenden und Kirchensteuer ebenso wie Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten oder Kosten für die Berufsausbildung und die Kinderbetreuung. Beiträge in die gesetzliche und private Basiskrankenversicherung sowie in die Basisversorgung durch eine Pflegeversicherung sind bei der Steuerveranlagung unbegrenzt als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen.

"Bei der Krankheitsvorsorge sind zunächst einmal nur jene Beiträge voll steuermindernd wirksam, die der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen", erläutert Mike Schröder von der Steuerberatungsgesellschaft Schröder und Schröder in Feldkirchen-Westerham. Beitragsteile für höhere Ansprüche wie etwa auf Chefarztbehandlung oder Einzelbettzimmer sind - wenn überhaupt - nur begrenzt abzugsfähig. Das gilt auch für andere sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen mit begrenztem Abzug, zu denen etwa Beiträge in Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallpolicen sowie Lebensversicherungen gehören. Sie wirken nur dann steuermindernd, wenn eine jährliche Obergrenze von 1900 Euro bei Arbeitnehmern und 2800 Euro bei Selbständigen nicht schon durch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Das aber ist bei einem Großteil der Steuerpflichtigen der Fall.

Allerdings gibt es auch eine Lösung, die viele gar nicht kennen. "Selbständige und Beamte sowie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung freiwillig Versicherte können die Beiträge zum Beispiel für zwei Jahre - maximal für 2,5 Jahre - im Voraus bezahlen und so Steuern sparen", sagt Schröder. Denn zum einen sind diese Krankenversicherungsbeiträge in Höhe der Basisabsicherung im Jahr der Zahlung voll abzugsfähig. Zum anderen schöpfen sie durch das Vorziehen den Höchstbetrag der begrenzt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren nicht aus. Dadurch können dann etwa Haftpflicht- und Krankenzusatzversicherungen innerhalb der Höchstgrenzen stärker geltend gemacht werden. Das gilt auch für vor 2005 abgeschlossene Renten- und Kapitallebensversicherungen. "Wer diesen steuermindernden Effekt anstrebt, muss die Vorauszahlung für die Krankenversicherungsbeiträge allerdings vor dem 22. Dezember leisten", betont Schröder.

Kinderbetreuungskosten können bis zu 4000 Euro je Kind abgesetzt werden

Ein gewichtiger Abzugsposten unter den Sonderausgaben sind die Beiträge zur Altersversorgung und da allen voran die zur gesetzlichen Rentenversicherung. "Der abzugsfähige Teil der gezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge steigt ebenso wie der abzugsfähige Höchstbetrag schrittweise jährlich um zwei Prozent, bis er im Jahr 2025 bei hundert Prozent liegt", erläutert Florian Regenfelder, Steuerberater bei Ecovis in München. Im Jahr 2018 sind 86 Prozent der gezahlten Beiträge anzusetzen, wobei Alleinstehende höchstens 20 392 Euro und Verheiratete maximal 40 784 Euro geltend machen können. Schön für Ehepaare: Der höhere Abzugsbetrag gilt auch dann, wenn nur ein Ehepartner in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Unabhängig vom Familienstand wird die für den Sonderausgabenabzug ermittelte Beitragssumme um die steuerfreien Arbeitgeberanteile gekürzt.

Diese steuerlichen Regeln gelten analog für Beiträge in berufsständische Versorgungswerke, die etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten oder Ingenieure vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Rentenversicherungen erbringen. "Mitglieder dieser Versorgungswerke können ihre Beiträge freiwillig aufstocken und so neben den höheren Versorgungsleistungen im Rahmen der Abzugsfähigkeit zusätzlich von Steuervorteilen profitieren", sagt Regenfelder. Nicht alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind jedoch quasi als Ersatz für die gesetzliche Rentenkasse konzipiert. So sind die Leistungen der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) oder die des Versorgungswerks der Presse nicht mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Ob die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerwirksam werden können, hängt vom Jahr des Vertragsschlusses ab und davon, ob die geltenden Grenzen nicht schon ausgeschöpft sind.

Die großzügigen Grenzen für die Abzugsfähigkeit von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung gelten hingegen auch für die als Rürup-Vertrag bekannte Basisrente, bei der sich Selbständige mit frei wählbaren Monatsbeiträgen eine lebenslange Rente sichern können. "Wer mit der Basisrente vorsorgt, muss aber akzeptieren, dass dabei weder eine Kapitalisierung im Sinne einer Einmalauszahlung noch eine Übertragung, Beleihung oder Veräußerung der Ansprüche möglich ist", sagt Steuerberater Schröder.

Mit dem Sonderausgabenabzug fördert der Staat auch die Fürsorge für die nächste Generation. Kinderbetreuungskosten wie die Kita-Gebühren oder die Bezahlung einer Tagesmutter können zu zwei Dritteln bis zu höchstens 4000 Euro je Kind bis zu dessen vollendeten 14. Lebensjahr jährlich geltend gemacht werden. Gewährt der Arbeitgeber einen Kita-Zuschlag, hat das ebenfalls einen steuerlichen Effekt. "Der Arbeitnehmer muss für diese erhaltene Leistung keine Steuer zahlen", erläutert Ecovis-Experte Regenfelder. Bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte können Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen in EU-/EWR-Staaten geltend gemacht werden. Bei Spenden in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung ist sogar mehr möglich.

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