Solarenergie:Bauer muss 200 000 Euro zurückzahlen

Solarpark in Nordrhein-Westfalen

Viele Solaranlagen wurden mit Fördermitteln gebaut (Symbolfoto)

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Wer mit Fördermitteln eine Fotovoltaikanlage baut, muss sie bei der Bundesnetzagentur anmelden. Ein Landwirt, der das nicht gemacht hatte, wurde nun zur Rückzahlung der Fördermittel verurteilt.
  • Der Fall ist für viele Menschen wichtig: Bundesweit haben Tausende ihre Anlagen nicht korrekt angemeldet.

Ein Bauer muss 200 000 Euro an Fördermitteln für Solaranlagen zurückzahlen, die er nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten hatte. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig im Berufungsverfahren. Das Problem: Der Landwirt hatte die Anlage nicht wie vorgegeben bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Es handele sich um ein "klar geregeltes Gesetz", stellte der Richter fest. "Das kann man nicht als Formalismus abtun."

Wegen der inzwischen großen Anzahl an ähnlichen Verfahren ließ das Gericht nun die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Das Verfahren könnte deswegen richtungsweisend werden. Ein ähnlicher Fall eines weiteren Bauern aus Schleswig-Holstein liegt dem Bundesgerichtshof bereits vor.

Bundesweit sind allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Fotovoltaikanlagen verspätet angemeldet worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken Ende 2015 hervor (PDF). Wie vielen von ihnen ein Formfehler zugrunde liegt, oder ob die Betreiber die Anmeldung schlicht vergessen haben, ist offen. Aber allein in Schleswig-Holstein fordert die Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber nach eigenen Angaben noch rund 3,8 Millionen Euro von etwa 240 Fotovoltaikbesitzern.

Option auf eine zweijährige, zinsfreie Rückzahlung

Die Schleswig-Holstein Netz AG begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Wenn eine Anmeldung nicht erfolgt ist, ist auch keine Auszahlung möglich", sagte ein Unternehmenssprecher. Die Betreiber seien sogar explizit auf die Pflicht zur Anmeldung hingewiesen worden - und bei 30 000 Anlagen im Norden habe die Anmeldung auch problemlos geklappt, betonte der Sprecher. Man wolle den Betroffenen aber mit der Option auf eine zweijährige, zinsfreie Rückzahlung entgegenkommen.

Der Rechtsanwalt des Bauern, Jens-Ulrich Kannieß, widerspricht: "Es kann nicht sein, dass der Netzbetreiber ungerechtfertigt bereichert wird", sagte er. Die Umlage stamme schließlich ursprünglich nicht vom Netzbetreiber, sondern von den Stromverbrauchern. Bislang teilen die Gerichte jedoch häufig die Ansicht der Netzbetreiber. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit der Rückzahlungen ebenfalls verteidigt.

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