Solaranlagen:Wenn der Versicherer mauert

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Thujahecken sind mancherorts verboten. Ein Spaziergang hilft dabei herauszufinden, welche Einfriedungen in einer Gemeinde erlaubt sind. (Foto: Imago/Blickwinkel)

Wer sich eine Solaranlage auf das Dach bauen lässt, muss sehr genau aufpassen. Wenn danach das Dach beschädigt ist, zahlt die Versicherung des Handwerkers möglicherweise nicht, wie ein Paar aus Aichwald erfahren musste.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Die eigene Solaranlage auf dem Dach. Den Traum hegten Monika und Rüdiger Bliesener aus Aichwald bei Esslingen viele Jahre, lange bevor die Energiepreise abhoben. "Mit eigener Solarenergie Wäsche waschen, das E-Auto laden, Geschirr spülen, damit die Umwelt und das Klima schützen und außerdem unabhängiger vom regionalen Energieversorger sein, das war die Idee", sagt Monika Bliesener. Doch das Selbstversorger-Ideal wurde für das Ehepaar zum Albtraum mit Zehntausenden Euro Schaden, viel Ärger mit Handwerkern und jahrelangem Streit mit dem Versicherer.

Kurze Zeit, nachdem der Solaranlagenbauer die Module auf dem Flachdach angebracht hatte, trat Wasser in die Wohnräume ein. "Der Parkettboden war nass, die Tapete hing von der Wand. Es war dramatisch", berichtet Monika Bliesener. Das Paar war überzeugt, dass der Anlagenbauer für den Schaden verantwortlich war, denn das Dach war vor dem Aufbau der Solarpanele frisch saniert worden.

Die Blieseners meldeten den Wassereintritt direkt dem Vertragspartner Vattenfall und dem Solaranlagenbauer, den der Energieversorger beauftragt hatte. Der informierte seine Unternehmenshaftpflicht-Versicherung, die SV Versicherung in Stuttgart. Schließlich sollte sie den Schaden zahlen. Das ist bis heute nicht passiert. Der Versicherer argumentiert, das Dach sei schon vor dem Bau der Solaranlage defekt gewesen.

Das Ehepaar hat eine jahrelange Odyssee hinter sich, kämpft seit 2019 mit Gutachtern, Gerichten und der SV Versicherung. In der Zwischenzeit wurde der Schaden größer. Provisorische Reparaturarbeiten und eine komplette Dachsanierung, weil der Schaden nicht reguliert wurde, fraßen nach und nach das Ersparte der beiden auf.

Das Fatale: Privatleute können sich vor so einem Fiasko kaum schützen. Da der Schaden möglicherweise während der Installationsphase verursacht wurde, ist es kein Fall für die Wohngebäudepolice der Blieseners, sondern für die Haftpflicht des Solarbauers. "Verbraucher können sich gegen Schäden, die aus Installationsfehlern resultieren, nicht versichern", sagt eine Sprecherin der Mannheimer Versicherung. Hier haftet der Auftragnehmer, also die Montagefirma mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn die mauert, bleibt nur der Rechtsweg - und der ist kräftezehrend und teuer.

Immer wenn der Markt boomt, bieten viele Ungeübte ihre Dienste an

Fälle wie der der Blieseners könnten angesichts der Energiekrise häufiger auftreten, warnt Alf Reinecke, Sachverständiger für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher aus Lengede bei Braunschweig. "Derzeit ist die Nachfrage nach entsprechenden Solaranlagen sehr groß, und immer, wenn der Markt boomt, bieten viele Ungeübte ihre Tätigkeiten an." Er hat die Erfahrung gemacht, dass manche Firmen unter großem Stress arbeiten und oft die Vorgabe haben, die Anlage innerhalb eines Tages zu montieren. "Unter Zeitdruck lässt sich keine Qualität anbieten."

Auch Marco Deppe, als Mitglied der Abteilung Technische Versicherung beim Hannoveraner Versicherer VHV für Montageversicherungen zuständig, glaubt, dass die Versicherer im Bereich Photovoltaik (PV) mit vielen Schäden konfrontiert werden. Noch sieht er keinen Anstieg der Schadensmeldungen. "Die Entwicklung der steigenden Energiekosten ist noch jung, dazu kommt, dass Liefer- und Montagezeiten inzwischen Zeiträume von einem Jahr oder mehr einnehmen", sagt er. "Aber da wird noch etwas auf uns zukommen."

Vor der Installation den Ist-Zustand dokumentieren

Die Frage, welcher Handwerker in welchem Stadium der Montagearbeiten haftet, ist nicht einfach zu klären, berichtet er. "Grundsätzlich ist es so, dass während der gesamten Zeit der Installation einer Photovoltaik-Anlage die Haftung bei dem beauftragten Unternehmen bleibt, und zwar so lange, bis der Auftraggeber, also der Hausbesitzer, sie abgenommen hat." Bis dahin liege das Risiko für eine Beschädigung beim beauftragten Unternehmen.

Mit dem Moment der Abnahme geht die Anlage ins Eigentum des Auftraggebers über. Daher gilt es, an diesem Punkt besonders aufmerksam zu sein und auf mögliche Beschädigungen zu achten. Um Ärger wie den der Blieseners zu vermeiden, rät er, vor der Installation Fotos vom Dach zu machen, um zu belegen, dass dieses dicht und in Ordnung war. Die Mannheimer Versicherung empfiehlt außerdem, bei der Abnahme einen Fachmann hinzuzuziehen und die fachgerechte Installation der Anlage unabhängig prüfen zu lassen. "Das kann ein Sachverständiger des TÜV oder des VdS sein, so können sich Verbraucher schützen", sagt die Sprecherin. Der VdS ist eine Tochter des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft und bietet Dienstleistungen rund um die Sicherheit bei Brandschutz, Naturgefahren und Cybersicherheit.

Über den Hinweis, den Auftraggeber im Vorfeld um eine Expertise zu bitten und zu prüfen, ob langjährige Erfahrungen mit der Installation von PV-Anlagen vorliegen, können die Blieseners nur lachen. "Wir haben uns extra für eine große Firma entschieden, weil wir dachten, die haben Erfahrung", sagt Rüdiger Bliesener. Aber Fehler können eben jedem passieren. Entscheidend ist, wie der Versicherer damit umgeht.

Die Beweisaufnahme zieht sich hin

Inzwischen ist der Fall vor dem Landgericht Stuttgart gelandet. Es geht um Gutachten und Gegengutachten, einen Vergleichsvorschlag und immer noch um die Frage, wer letztendlich für das beschädigte Dach verantwortlich ist. Wegen des laufenden Verfahrens möchte die SV Versicherung keine Details zum Fall nennen. "Zur Ursache des Wassereintritts gibt es unterschiedliche Vermutungen, im Verfahren vor dem Landgericht dauert die Beweisaufnahme noch an", sagt ein Sprecher. Letztlich sei aus Sicht des Versicherers nicht geklärt, ob der Solaranlagenbauer und damit die SV Versicherung für die Schäden in der Haftung sind.

Monika und Rüdiger Bliesener sind frustriert. Weil ein weiteres gerichtliches Gutachten zu ihren Ungunsten ausgefallen ist, wollen sie auf Anraten ihres Anwalts und aus Kostengründen die Klage zurücknehmen. "Wir haben inzwischen 50 000 Euro für Reparaturen, Anwaltskosten und Gutachten gezahlt, und so wie es aussieht, werden wir auf den Kosten sitzen bleiben", sagt Rüdiger Bliesener resigniert. Er rät anderen Betroffenen, nach einem Schaden direkt ein amtsgerichtlich bestelltes Gutachten anfertigen zu lassen. "Das muss man zwar selbst zahlen, aber es ist nicht parteilich." Außerdem würde er beim nächsten Mal den Zustand des Dachs von Anfang an fotografisch dokumentieren und auch den Baufortschritt genau belegen. "Denn vor dem Versicherer ist man immer in der Beweispflicht, und wenn keine Beweise vorliegen, ist man als kleiner Mann gegenüber den Versicherungskonzernen verloren."

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