Software-Updates:15 000 Diesel-Autos stehen vor Stilllegung

Dieselaffäre ist für VW- und Audi-Besitzer noch nicht vorbei.

Etliche VW- und Audi-Fahrer müssen noch in die Werkstätten.

(Foto: dpa)
  • Knapp 2,5 Millionen VW- und Audi-Fahrer sollten in den letzten 18 Monaten illegale Motor-Software löschen lassen.
  • Die Frist läuft jetzt aus. 15 000 Besitzer, die sich bislang nicht gekümmert haben, müssen ihren Wagen wohl bald stehen lassen.

Knapp 15 000 Besitzern von VW- und Audi-Dieseln mit manipulierter Abgasreinigung droht in den nächsten Wochen die Stilllegung ihrer Fahrzeuge. Um einem Fahrverbot zu entgehen, müssen sie die illegale Motor-Software in der Werkstatt durch die legale Version ersetzen lassen. Die Kfz-Zulassungsstellen haben deutschlandweit Briefe mit der Aufforderung verschickt, Fahrzeuge nachrüsten zu lassen.

Die 18-Monats-Frist für den verbindlichen Rückruf der Fahrzeuge endet nämlich. Das genaue Datum variiert je nach Freigabedatum des Updates für ein einzelnes Modell. Eigentlich sollten binnen dieser Frist alle Motoren mit verbotener Software überholt werden. "Der Rückruf ist verbindlich", erklärte das Bundesverkehrsministerium. "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können in letzter Konsequenz außer Betrieb gesetzt werden."

Betroffen sind VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014. Anfang Juni waren laut dem Ministerium 95 Prozent dieser Autos bereits umgerüstet. In rund 0,6 Prozent der Fälle (Stand Ende Mai) hat das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständigen Zulassungsbehörden informiert, weil betroffene Fahrzeughalter innerhalb des Rückrufzeitraums trotz mehrfacher Aufforderung nicht an dem verpflichtenden Rückruf teilnahmen. 0,6 Prozent entsprechen einer Zahl von 14 760 der insgesamt 2,46 Millionen Autos.

Die Fahrzeughalter hätten mit rund anderthalb Jahren ausreichend Zeit gehabt, an dem verbindlichen Rückruf teilzunehmen, hieß es in der Stellungnahme des Ministeriums. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt die Daten säumiger Dieselbesitzer an die kommunalen Kfz-Zulassungsstellen weiter, die die betroffenen Fahrer ein weiteres Mal anschreiben und ihnen in der Regel eine letzte Frist von vier Wochen setzen. Sofern dann immer noch keine Reaktion erfolgt ist, können die Autos aus dem Verkehr gezogen werden. Erste Stilllegungen hat es bereits gegeben - unter anderem in Hamburg, München und Sachsen-Anhalt.

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