Süddeutsche Zeitung

Société Générale:Frankreich fordert Milliarden zurück

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Das Pariser Finanzministerium hebt in der Affäre um den Milliardenzocker Kerviel den Steuerbonus für die Großbank auf. Die Rückforderung ist die unmittelbare Folge eines Berufungs-Urteils.

Von Leo Klimm, Paris

Im Skandal um den Milliardenzocker Jérôme Kerviel muss die Großbank Société Générale erneut einen Rückschlag einstecken: Frankreichs Finanzministerium fordert Staatsgeld in Höhe von 2,2 Milliarden Euro von dem Geldhaus zurück. Die Summe entspricht einem Steuerkredit, den die Finanzbehörden der Bank 2009 und 2010 zugestanden hatten. Dank dieses Geldes konnte das Institut zumindest einen Teil des spektakulären Verlusts von 4,9 Milliarden Euro auffangen, den der Aktienhändler Kerviel ihr 2008 mit heimlichen Spekulationsgeschäften eingebrockt hatte. Die Bank war so vor einer ernsten Schieflage bewahrt worden. Dass Finanzminister Michel Sapin das Steuergeld jetzt zurück will, wie die Wirtschaftszeitung Les Echos berichtet, lassen sowohl das Ministerium als auch die Bank unter Verweis auf das Steuergeheimnis unkommentiert. Aber beide Seiten dementieren nicht.

Die Rückforderung ist ein neuer Sieg von Kerviel im jahrelangen Kampf gegen seinen Ex-Arbeitgeber Société Générale. Der Trader, der in allen Gerichtsinstanzen zu Haftstrafen verurteilt wurde, bestreitet eine Alleinschuld. Ihm zufolge handelte er bei seiner Milliardenzockerei mit Billigung der Vorgesetzten. Vor zwei Monaten erkannte ein Berufungsgericht diese Argumentation an und wies der Bank angesichts nachgewiesener Lücken in ihren internen Kontrollsystemen eine erhebliche Mitverantwortung zu.

Die Steuerrückforderung ist eine unmittelbare Folge des Urteils: Sapin hatte nach der juristischen Neubewertung eine Überprüfung durch die Steuerverwaltung veranlasst. "Manchmal ist der Sieger nur ein Träumer, der nie aufgegeben hat", kommentierte Kerviel die Nachricht mit einem Zitat des verstorbenen "Doors"-Sängers Jim Morrison. Aktien von Société Générale verloren am Dienstag mehr als zwei Prozent an Wert, erholten sich aber. Die Großbank sieht die strittigen 2,2 Milliarden Euro nicht als Geschenk, sondern erhebt einen Rechtsanspruch auf den Verlustabzug. "Die steuerliche Behandlung des Verlusts, der durch Jérôme Kerviels betrügerische Machenschaften verursacht wurde, entsprach der Steuergesetzgebung, die auf jedes beliebige Unternehmen anwendbar ist", erklärt das Geldhaus seine Rechtsauffassung. Damit zeichnet sich in der schier endlosen Kerviel-Affäre neuer Gerichtsstreit ab - diesmal zwischen der Bank und dem französischen Staat.

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Quelle:
SZ vom 16.11.2016
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