Urteil zu NSA-Überwachung:Späte Genugtuung für Edward Snowden

FILE PHOTO: Snowden speaks via video link as he takes part in a round table on the protection of whistleblowers at the Council of Europe in Strasbourg

Seit Jahren virtueller Gast auf Bürgerrechts-Konferenzen: NSA-Whistleblower Edward Snowden aus dem russischen Exil.

(Foto: Vincent Kessler/REUTERS)

Nach dem Urteil eines US-Gerichts steht fest: Die anlasslose Massenüberwachung von US-Bürgern durch die NSA war wohl verfassungswidrig. Die Geheimdienste hätten zudem gelogen, was die Effektivität des "Programms 215" angeht.

Von Max Muth

Ein US-Gericht verschafft Edward Snowden späte Genugtuung: Das von dem Whistleblower vor sieben Jahren aufgedeckte Telefon-Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA war illegal, urteilt ein amerikanisches Bundesgericht. Das heimliche Sammeln sogenannter Telefon-Metadaten von Millionen US-Amerikanern auf Basis des Patriot Acts sei ein Verstoß gegen das Gesetz zur Überwachung der Auslandsaufklärung und Spionageabwehr.

Edward Snowden sieht sich durch das Urteil bestätigt. Auf Twitter schrieb der ehemalige NSA-Mitarbeiter: "Ich hätte nie gedacht, dass ich erlebe, dass unsere Gerichte Aktivitäten der NSA als rechtswidrig verurteilen und mir anrechnen, sie aufgedeckt zu haben."

Die massenhafte Sammlung von Telefon-Metadaten von US-Bürgern war eine der ersten Enthüllungen Snowdens im Juni 2013 gewesen. Im Rahmen des sogenannten "215 Program" sammelte die NSA millionenfach Daten darüber, wer wen wann, wo und wie lange anrief. Eine derartige Sammlung verstoße vermutlich auch gegen den vierten Zusatz der US-Verfassung, der das Recht auf Privatsphäre garantiere, schreiben die Richter nun.

Das Verfahren, das zu der überraschenden neuen Einschätzung der Snowden-Leaks führte, geht auf den Fall von vier US-Bürgern somalischer Herkunft zurück. Sie waren verurteilt worden, eine somalische Terrororganisation unterstützt zu haben. Weil sie umgerechnet 9000 Euro nach Somalia geschickt hatten, waren sie teils zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Überführt wurden sie US-Offiziellen zufolge auch durch bei dem NSA-Programm gesammelte Daten. Der Anwalt eines der Verurteilten argumentierte, die unrechtmäßig gesammelten Beweise hätten vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. Doch trotz seiner Kritik an der Überwachung urteilte das Bundesgericht nun, der Prozess gegen die Männer müsse nicht neu aufgerollt werden. Die NSA-Überwachung sei, anders als von Regierungsbeamten damals behauptet, nicht ausschlaggebend für die Verurteilung der Männer gewesen.

Die US-Geheimdienstchefs hatten mehrfach behauptet, die Massenüberwachung sei wichtig gewesen, um Terrorhelfer zu überführen. Überzeugende Beweise für diese Aussage gibt es aber nicht. In Senatsanhörungen zu den Snowden-Leaks war daher der Fall der vier Männer stets das Paradebeispiel für die Notwendigkeit der Metadatensammlung.

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