Covid hat viele Menschenleben gekostet. Und zum Start der Pandemie vor zweieinhalb Jahren sah es zunächst so aus, als würden auch die Solidarität zwischen den EU-Staaten und der gemeinsame Binnenmarkt zu den ersten Opfern gehören: Mitgliedstaaten wie Deutschland verboten die Ausfuhr von Schutzmasken und anderer Ausrüstung in Nachbarländer. Grenzübergänge wurden unkoordiniert geschlossen, was zu kilometerlangen Staus führte, etwa an der deutsch-polnischen Grenze. Laster mit Nachschub für Supermärkte steckten in dem Chaos fest.
Um so ein Desaster bei der nächsten großen Krise zu verhindern, wird die Kommission in zwei Wochen einen Gesetzesvorschlag präsentieren. Der trägt den Namen " Notfallinstrument für den Binnenmarkt", auf Englisch abgekürzt SMEI. Zum einen soll diese Verordnung sicherstellen, dass Mitgliedstaaten besser vorbereitet sind, zum anderen sollen nach Ausbruch einer Krise Einschränkungen des Waren- und Personenverkehrs möglichst vermieden werden. Ein 68-seitiger Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor, und er enthält brisante Details.
Dass Brüssel den Binnenmarkt besser schützen will, ist kein Wunder, denn er ist das wirtschaftliche Herzstück der Europäischen Union. Dank gemeinsamer Regeln können Unternehmen ihre Waren genauso einfach im EU-Ausland verkaufen wie im Heimatland; Bürger können im Ausland leben und arbeiten. Umso schmerzhafter ist es, wenn Regierungen dann in ihrer Verzweiflung die Grenzen wieder dichtmachen. Zulieferketten zerreißen, Grenzpendler kommen nicht ins Büro.
Das neue Instrument bestimmt, dass die Kommission eine Liste strategisch wichtiger Güter und Dienstleistungen erstellt, die in der Krise knapp werden könnten - sei es eine Pandemie, ein Krieg wie jetzt in der Ukraine oder eine Naturkatastrophe. Die Behörde soll ein Frühwarnsystem aufbauen und nach Gefahren Ausschau halten, die Europas Versorgung oder die Funktionsweise des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Ist eine Bedrohung in Sicht, wird die Warnstufe ausgerufen. Die Kommission würde dann die 27 Regierungen bitten, Notfall-Reserven strategischer Güter anzulegen, zum Beispiel medizinische Schutzkleidung. Erfüllt ein Land nicht die Vorgaben, kann aus der Bitte eine verpflichtende Anweisung werden.
Regierungen dürfen keine Exportverbote verhängen
Eskaliert die Lage, tritt die Notfallstufe in Kraft. Die erlaubt es der Kommission sogar, Unternehmen zu bitten, ihre Fertigung umzustellen und mehr strategische Waren zu produzieren. Weigert sich das Management, soll die Behörde die Firmen in Ausnahmefällen zwingen können. Zugleich wird es Regierungen untersagt, die Ausfuhr solcher Produkte ins EU-Ausland zu verbieten. Beschränken Regierungen in Gesundheitskrisen die Einreise aus dem EU-Ausland, sollen sie großzügige Sonderregeln für Geschäftsleute und Grenzpendler erlassen. Lastwagen sollen nicht behindert und Lieferketten nicht gestört werden. Aus dem Europaparlament gibt es bereits Zustimmung: "Der Vorschlag ist ein wichtiger Beitrag, der sicherstellen soll, dass die EU auch im Krisenmodus funktionsfähig bleibt", sagt der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab, der Binnenmarkt-Experte der christdemokratischen EVP-Fraktion.