Am 23. März 2018 erschießt ein Polizist den 30-jährigen Familienvater Linus Phillip an einer Tankstelle in Largo, Florida. Die Beamten finden Drogen bei Phillip, die Familie des Toten protestiert. Sie vermutet: Die Ermittler haben überreagiert. Phillip war schwarz.
Einen Monat später macht der Fall nun erneut Schlagzeilen: Polizisten versuchten, das Smartphone des Toten mit Hilfe seines Fingerabdrucks zu entsperren, berichtet die Tampa Bay Times. Die beiden Beamten besuchten Ende März das Bestattungsinstitut, in dem Phillip aufgebahrt war. Den Finger eines Menschen auf ein Smartphone aufzulegen, ist wesentlich billiger, als es von IT-Forensikern mit spezieller Soft- und Hardware knacken zu lassen. Wenn es denn funktioniert.
Der Versuch in Florida schlug fehl. Nach Angaben der örtlichen Polizei seien die Beamten zu spät gekommen. Ein iPhone lässt sich beispielsweise nur 48 Stunden lang per Fingerabdruck-Sensor entsperren, danach muss der Nutzer erst einmal wieder seine PIN eingeben. Wenn sie diese nicht kennen, scheitern die Ermittler.
Dass die Polizisten einfach so in dem Bestattungsinstitut aufgetaucht seien, habe sie sehr verletzt, berichtet die Verlobte des Toten, Victoria Armstrong. Doch nach US-Recht ist das Vorgehen der Beamten offenbar legal. Im März berichtete das Wirtschaftsmagazin Forbes, dass das FBI schon im November 2016 ebenfalls vergeblich versucht hatte, mit Hilfe des Fingerabdrucks eines toten Verdächtigen in dessen Smartphone zu gelangen. Anonyme Quellen bestätigten Forbes, dass dies in polizeilichen Ermittlungen in den Bundesstaaten Ohio und New York gängige Praxis sei. Vor allem bei Drogentoten erhoffen sich Ermittler, über das Smartphone an Informationen zu gelangen, die sie zu Dealern führen.
Ein Fingerabdruck ist keine Zeugenaussage
Im US-amerikanischen Recht schützt der fünfte Verfassungszusatz Zeugen davor, sich selber zu belasten. Dazu gehört auch, dass ein Verdächtiger der Polizei nicht die PIN oder das Passwort für sein Gerät mitteilen muss - es sei denn, es gibt einen gerichtlichen Beschluss. Anders sieht die Rechtslage bei Fingerabdruck-Sensoren aus: 2014 urteilte ein Gericht in Virginia, dass Polizisten Verdächtige zwingen dürfen, ihr Handy mit dem Finger zu entsperren. Biometrische Daten zählen demnach im Gegensatz zu PINs und Passwörtern (die im Gedächtnis gespeichert sind) nicht als Zeugenaussage - und nur die darf ein Bürger verweigern.
Ähnliches dürfte für Entsperren durch Gesichtserkennung gelten. Zwar nutzen US-Polizisten diese Methode laut Forbes noch nicht. Aber es ist einfacher, ein Smartphone zu entsperren, indem sie es seinem Besitzer vors Gesicht halten, als mit dem Fingerabdruck.
Tote sind noch einmal weniger vor dem Gesetz geschützt. Sie können sich nicht gegen staatliche Eingriffe in ihre Privatsphäre wehren, die für die Lebenden der vierte Verfassungszusatz der USA verhindert. Der besagt, dass die Polizei Privateigentum nicht willkürlich durchsuchen darf. Ein Toter könne aber kein Eigentum besitzen, erklärt Jura-Professor Charles Rose von der Stetson University im Artikel der Tampa Bay Times. Im Fall von Phillip benötigte die Polizei deshalb keinen Durchsuchungsbeschluss. Trotzdem habe der Fall für ihn eine "makabere Komponente".
Bundeskriminalamt: keine bekannten Fälle in Deutschland
Auch bei Grenzkontrollen hat die US-Justiz ein Schlupfloch gefunden, um den vierten Verfassungszusatz zu umgehen. Seit 2009 dürfen die Grenzkontrolleure der Customs and Border Protection (CBP) elektronische Geräte ohne richterliche Genehmigung durchsuchen. Auch wenn es keinen Anlass gibt, die Personen zu verdächtigen. Das entspreche gewöhnlichen Gepäckkontrollen.
Esha Bhandari, Anwältin bei der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), ist anderer Meinung. Die Praxis verstoße sehr wohl gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung, sagte sie im Interview mit der SZ im März: "Unsere Geräte sind ein Tor zum Geist des Menschen. Sie enthalten private, sensible Daten wie E-Mails, Notizen und Kontakte." ( Das vollständige Interview lesen Sie hier.)
Wie ist die Lage in Deutschland? Dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Polizisten die Methode genutzt hätten. Das teilten die Behörden dem deutschen Fachmagazin Legal Tribune Online mit. Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt bei der ZAC NRW, sagte dem Magazin aber, Ermittler seien nach derzeit geltender Rechtslage befugt, "die Fingerabdrücke von lebenden Beschuldigten zu nutzen, um Smartphones zu entsperren". Seiner Meinung nach solle das dann auch bei Toten möglich sein.
Das sieht Christian Rückert, der an der Universität Erlangen-Nürnberg zum Strafprozessrecht und Cybercrime forscht, anders: "Auch Tote genießen zumindest postmortalen Persönlichkeitsschutz", sagte er dem Bericht zufolge, und verweist auf eine Lücke im Gesetz. Der Gesetzgeber müsse in Hinblick auf die sogenannten IT-Grundrechte von Toten erst noch eine Regelung treffen.