Smartphones und Tablets:So vermeiden Sie hohe Kosten durch App-Käufe

Es sind jeweils nur ein paar Euro für virtuelle Möbel und Haustiere: Vermeintlich kostenlose Apps locken unbedarfte Nutzer und Kinder mit teuren Zusatzfunktionen. Am Monatsende können mit der Telefonrechnung auf die Eltern drei- oder gar vierstellige Beträge zukommen. Wie Sie sich davor schützen können.

Von Mirjam Hauck und Matthias Huber

Für Apple beläuft sich der Schaden auf mindestens 32,5 Millionen Dollar. So viel muss der Konzern aus Cupertino insgesamt Eltern für unbeaufsichtigte App-Käufe ihrer Kinder erstatten. Die US-Aufsichtsbehörde hat einen entsprechenden Vergleich mit dem iPhone-Hersteller bekanntgegeben - und Apple vorgeworfen, es Kindern allzu einfach gemacht zu haben, mit Apps - vor allem vermeintlich kostenlosen Spielen, sogenanntes "Free-to-play" - Geld auszugeben. Doch so weit muss es gar nicht erst kommen.

Wie kann ich verhindern, dass mein Kind viel Geld in iPhone-Apps ausgibt?

Gerade Apple macht es seinen Kunden verhältnismäßig einfach. So lässt sich einstellen, dass für jeden In-App-Kauf ein Kennwort eingegeben werden muss, ehe der Kauf getätigt wird. Danach kann 15 Minuten lang beliebig eingekauft werden, ehe erneut das Kennwort fällig wird. In-App-Käufe lassen sich im iOS-Betriebssystem auch ganz deaktivieren. Dazu findet sich in den Einstellungen das Untermenü "Allgemein" und darin der Menüpunkt "Einschränkungen". Klickt man diesen an, findet sich ein Schalter, mit dem sich die In-App-Käufe deaktivieren lassen. Damit schützen Sie auch sich selbst vor versehentlichen teuren Klicks. Außerdem lässt sich über "Einschränkungen aktivieren" ein Code vergeben, der abgefragt wird, wenn jemand versucht, diese Einstellungen zu ändern.

Und wie funktioniert das mit Android-Telefonen und -Tablets?

Hier lassen sich In-App-Käufe nicht ganz ausschalten, allerdings ebenfalls mit einem Passwort schützen. Dazu öffnen Sie den Play-Store auf dem Android-Gerät und gehen dort zum Menüpunkt "Einstellungen". Im Abschnitt "Nutzersteuerung" findet sich die Option "Passwort zur Beschränkung von Käufen verwenden". Ist diese aktiviert, wird in Zukunft vor jeder Zahlung das Google-Passwort abgefragt. Anschließend können Sie 30 Minuten lang einkaufen, ehe Sie das Passwort erneut eingeben müssen.

Dürfen Kinder überhaupt im Internet Apps oder Waren einkaufen?

Für unter 18-Jährige ist es in Deutschland laut Gesetz nicht möglich, einen wirksamen Kaufvertrag zu schließen. Es sei denn, sie haben die Einwilligung ihrer Eltern oder sie bezahlen bar mit ihrem Taschengeld. Das heißt, im Netz ist die Zahlung per Vorkasse die einzige Möglichkeit, die einen wirksamen Vertrag zustande kommen lässt.

Was machen die Internet-Händler?

Viele Händler legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, dass Verkäufe an Minderjährige ausgeschlossen sind. Eltern müssen den Kauf genehmigen, sonst ist er unwirksam. Allerdings haben viele Online-Shops kein Verfahren, mit dem sie das Alter ihrer Kunden prüfen. So wird es Kindern oft sehr leicht gemacht ein Kundenkonto bei einem Internethändler zu eröffnen. Zwar sind eine Kreditkarte oder ein Paypal-Konto erst mit 18 Jahren erlaubt, aber bereits ab zwölf Jahren dürfen Kinder mit Einwilligung der Eltern ein Girokonto mit einer Bezahlkarte eröffnen, ab 14 Jahren eine Prepaid-Kreditkarte ihr Eigen nennen.

Was können Eltern tun, wenn ihre Kinder Waren im Internet bestellt haben?

Da Kaufverträge mit Minderjährigen rechtlich unwirksam sind, trägt das Risiko der Internethändler. Das heißt, dass Eltern beispielsweise von Kindern bestellte Ware nicht zurückschicken müssen.

Gibt es eine Handhabe gehen Online-Händler, die Kindern Ware verkaufen?

Zwar können laut Gesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Doch wenn Händler überhaupt belangt werden, liegen die Strafen im lediglich drei- bis vierstelligen Bereich. Für die Einhaltung des Jugendschutzes sind die Bundesländer verantwortlich und jedes Land regelt dies unterschiedlich. Zudem klagen die betreffenden Ämter über fehlendes Personal für eine wirksame Kontrolle.

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