Skurrile Rechtsstreits:Zicken-Zoff der Mega-Marken

Spielpuppen, Fruchtgummi, Sporthosen: Immer wieder zerren Unternehmen einander vor Gericht, weil sie ihre Marken bedroht sehen. Die spannendsten Fälle in Bildern.

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Adidas, ddp

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Spielpuppen, Fruchtgummi, Sporthosen: Immer wieder zerren Unternehmen einander vor Gericht, weil sie ihre Marken bedroht sehen.

Der Streifen-Streit

Drei Streifen, das ist Adidas. Zwei Streifen jedoch brachten die Konkurrenten von C&A, Marca Mode oder H&M an ihre Sporthosen und -Jacken an. In Herzogenaurach war man darüber gar nicht erfreut - und klagte wegen Verwechslungsgefahr. Der Europäische Gerichtshof sah das genauso. Die Wettbewerber hatten darauf gepocht, einfache Streifenmotive müssten für jeden Hersteller verfügbar sein.

Foto: ddp

Haribo Jogi Bussi

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Ein Bussi aus Yogurt

Darf Haribo seine Süßigkeiten in Verbindung mit der Vokabel "Yogurt Gum" anbieten? Diese Frage beschäftigte die Gerichte gleich zwei Mal. Die Fruchtgummi-Fehde war entbrannt, als der Marktführer aus Bonn eigene "Yogurt Gums" einführte. Katjes dagegen hatte exklusive Markenrechte an dem Begriff geltend gemacht und daher gegen Haribo geklagt. Ohne Erfolg. Die Richter befanden, "Yogurt Gum" stehe für eine Art von Fruchtgummi und nicht für ein spezielles Produkt - zumal die Bezeichnung auch nur eine Ergänzung zum richtigen Produktnamen "Jogi Bussi" ist. Auch das Berufungsgericht lehnte den Einwand von Katjes ab.

Foto: Haribo

Katjes, Haribo, ddp

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Tüten-Streit um Lakritz

Süßwarenstreit, die zweite - und wieder sind Katjes und Haribo die Streithähne. Auslöser war eine Tüte Lakritz. Katjes hatte die Verpackung der Haribo- "Dropjes" beanstandet. Es ging darum, dass Haribo nach der Meinung des Konkurrenten nicht ausreichend verdeutlicht hat, dass es sich bei der Leckerei um eine "Erwachsenenlakritz" handelt. Katjes selbst sagt, man wollte "Kinder vor den potentiell gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkungen von Erwachsenenlakritz mit erhöhtem Salmiak-Anteil schützen".

Zwar war auf der Tüte des Haribo-Produkts auf den erhöhten Salmiak-Anteil hingewiesen worden. Katjes pochte jedoch darauf, die Information werde durch den Werbeslogan "Haribo macht Kinder froh" überlagert.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte eine Berufung Haribos gegen eine Einstweilige Verfügung gegen die "Dropjes" ab.

Besonders bizarr: Die umstrittene Tüte wurde zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr im Handel angeboten.

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Metro, dpa

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Supermarkt gegen Omnibus

Metro - in Deutschland ist der Begriff durch die gleichnamigen Cash-und-Carry-Märkte bekannt. In etlichen Großstädten, darunter Hamburg und Berlin, verkehren auch öffentliche Verkehrsmittel unter dem Namen Metrobus - sehr zum Ärger des Düsseldorfer Handelskonzerns. Metro wähnte seine Markenrechte verletzt und klagte. Doch der Bundesgerichtshof sah das anders. Das Publikum stellte "keine gedankliche Verbindung" zwischen Metro und den Buslinien her, auch deshalb, weil "Metrobus" in einem Wort geschrieben wurde.

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Bratz, Barbie, dpa

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Barbie und Bratz - Zoff im Puppenland

Der US-Konzern Matell zog den Konkurrenten MGA wegen einem Markenrechtsstreit vor Gericht. Der Spielzeughersteller hatte von dem Designer Carter Bryant Entwürfe für Puppen gekauft als Bryant noch in Diensten von Matell war. Das Ergebnis dieser Entwürfe waren freche, junge Puppen mit großen Augen und hippen Posen, die den US-Markt unter dem Namen "Bratz" aufrollten und den Barbie-Puppen von Matell mächtig Konkurrenz machten. Ein US-Gericht kalkulierte den Wert der "Bratz"-Entwürfe auf 100 Millionen Dollar. Diese Summe muss MGA letztlich an Matell zahlen.

Foto: dpa

Budweiser, Budweiser, dpa, AP

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Budweiser gegen Budweiser

Zwei Biere, zwei Hersteller, ein Name: Diese eigenwillige Situation war die Grundlage für einen der langwierigsten Markenrechts-Streits. Zwei weltweit exportierende Brauereien, die tschechische Budvar-Gruppe und der US-Konzern Anheuser-Busch, beanspruchten den Namen "Budweiser" für ihr Gebräu. Beide Unternehmen nahmen für sich in Anspruch, die älteren Namensrechte zu besitzen. Anheuser-Busch wollte daraufhin den europäischen Markt mit der Kurzversion "Bud" erobern, stieß aber prompt auf Widerstand der deutschen Bitburger-Brauerei, die eine allzu große Ähnlichkeit mit ihrem "Bit"-Bier befürchtete. Als Sponsor der Fußball-WM-2006 traten die Amerikaner dann mit dem - Markennamen "Anheuser Busch Bud" auf.

Einen eindeutigen Sieger im Hauptstreit zwischen Budvar und Anheuser-Busch gibt es bis heute nicht. In Europa ist die tschechische Sorte daher meistens unter dem Namen "Budweiser" zu kaufen, das US-Produkt heißt "Anheuser Busch Bud". Immerhin: In den USA ist der Streit beigelegt: Dort wird das tschechische Bier unter dem Namen Czechvar vertrieben.

Fotos: dpa, AP

Camembert, istock

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Camembert-Krieg in Frankreich

Welche Zutaten darf ein richtiger Camembert enthalten? Die Traditionalisten wollen, dass der Käse von Höfen kommen muss, auf denen mindestens jede zweite Kuh von normannischer Rasse ist. Zudem müssen die Kühe mindestens sechs Monate im Jahr auf der Weide sein. Das Erhitzen oder Filtern der Milch ist sowieso streng untersagt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann bekommt der Rohmilchkäse das AOC-Siegel und ist damit ein "echter" Camembert de Normandie. Der Begriff Camembert ansich ist jedoch nicht geschützt. Daher können auch Hersteller, die keine Rohmilch verwenden, ihren Käse so nennen.

Foto: iStock

(sueddeutsche.de/tob/mel/cmat)

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