Süddeutsche Zeitung

Skandal bei Hochtief:Hungerlohn auf der Baustelle

3,50 Euro pro Stunde - mehr sollen türkische Arbeiter auf einer Hochtief-Baustelle nicht verdient haben. Der Konzern muss nun mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen rechnen.

Bernd Kastner

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen mehrere Manager des Baukonzerns Hochtief erhoben. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zu "Lohnwucher" vorgeworfen. 37 türkische Arbeiter waren auf einer Münchner Altenheim-Baustelle mit Hungerlöhnen abgespeist worden. Für Deutschlands größten Baukonzern könnte der Fall empfindliche Folgen haben: Es droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Ausgerechnet auf der Baustelle einer Sozialeinrichtung spielt dieser Fall von Ausbeutung. Hinter dem juristischen Begriff des Wuchers verbirgt sich Lohndumping. Die türkischen Arbeiter, die von November 2006 bis März 2007 den Rohbau errichteten und von einem türkischen Subunternehmer angeheuert worden waren, erhielten statt des vorgeschriebenen Mindestlohns von gut acht Euro netto nur 2,50 bis 3,50 Euro pro Stunde.

Dumpinglöhne in Kauf genommen

Dafür macht die Staatsanwaltschaft München I nicht nur den Chef des türkischen Nachunternehmers verantwortlich, der nach der Razzia der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im März 2007 fünf Monate in Untersuchungshaft saß und nun zusammen mit den Hochtief-Managern angeklagt ist. Auch die Praktiken in der Münchner Hochtief-Niederlassung sollen verantwortlich sein. Zwei der sechs angeklagten Manager sollen absichtlich die schlechte Bonität des Subunternehmers und die Abhängigkeit der Arbeiter, die kein Deutsch sprechen und keine Ahnung von ihren Rechten hätten, ausgenutzt haben. Die Manager hätten Dumpinglöhne zumindest billigend in Kauf genommen. Auch das Erschleichen von Aufenthaltstiteln wird fünf der Hochtief-Angeklagten vorgeworfen. Nur durch bewusst falsche Angaben sei es gelungen, die Arbeitsgenehmigung für die 37 Türken zu bekommen.

Die Anklage ist das Ergebnis zweijähriger Ermittlungen, in deren Verlauf auch die Münchner Hochtief-Büros durchsucht wurden. Für den Konzern selbst, der als Nebenbeteiligter in der Anklage steht, geht es in diesem Verfahren um viel. Bei einer Verurteilung droht Hochtief der Ausschluss von Aufträgen der öffentlichen Hand. Laut den entsprechenden Bundesgesetzen ist die Aufnahme auf diese "schwarze Liste" auch schon vor einem Urteil möglich, doch im zuständigen bayerischen Innenministerium will man die Rechtskraft abwarten.

Wer will, der kann

Zu den Anschuldigungen selbst ist man in der Essener Konzernzentrale sehr wortkarg. Sprecher Bernd Pütter erklärte lediglich, man prüfe derzeit die Vorwürfe. Hochtief stehe "für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften". Man sei überzeugt, dass sich auch die Mitarbeiter entsprechend verhielten.

Lässt das Landgericht München I die Anklage zu, dürfte sich eine spannungsreiche Konstellation auf der Anklagebank ergeben. Hochtief nämlich schiebt bislang die Schuld auf die kriminellen Praktiken des türkischen Subunternehmers. Der wiederum ist geständig und macht Hochtief verantwortlich, weil der Konzern sogar solche Leistungen nicht bezahlt habe, die abgenommen worden seien. Dieser Auffassung schließen sich die Ankläger an. Erfreut über die Anklage zeigte sich Gerd Peter, Chef des städtischen Altenheimträgers Münchenstift: "Es ist gut, wenn ein deutliches Zeichen gesetzt wird." Zwar wird der Bauherr Münchenstift nicht juristisch belangt, doch die Hungerlöhne auf seiner Baustelle wertete Peter als "rufschädigend", wofür er Hochtief verantwortlich macht. Nach der Razzia verschärften sowohl Münchenstift wie auch die Stadt München selbst ihre Regularien für die Baustellen-Kontrollen. "Wenn man will, kann man", so Peter. Gerade öffentliche Bauherren seien dazu verpflichtet.

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SZ vom 20./21.05.2009/lauc/mel
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