Aus Sicht der drei Sixt-Mitarbeiterinnen hatte sich die Klage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf gelohnt. Den Frauen war zuvor von dem Pullacher Autoverleiher im Jahre 2021 fristlos gekündigt worden, unter anderem wegen mehrfachen Zuspätkommens und Hausfriedensbruchs. Dies zu einem Zeitpunkt, als sie gerade dabei waren, in der Sixt-Station am Düsseldorfer Flughafen den ersten Betriebsrat des Unternehmens zu gründen. Nachdem das LAG die Kündigungen im November 2022 in zweiter Instanz für unwirksam erklärt und eine Revision ausgeschlossen hatte, musste Sixt die Mitarbeiterinnen wieder einstellen.
Mitbestimmung:Warum es bei Sixt jetzt doch keinen Betriebsrat gibt
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Der Autoverleiher musste drei gekündigte Mitarbeiterinnen nach einem Gerichtsentscheid wieder einstellen. Eigentlich wollten sie den ersten Betriebsrat der Firma gründen - doch es kam anders.
Von Dieter Sürig
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