Sittenwidrige Löhne:Rechtsanwalt zahlte 1,53 Euro pro Stunde

  • Ein Anwalt hat seinen Bürohilfen 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro Stundenlohn gezahlt. Weil das Jobcenter den Rest aufstocken musste, hat es den Mann verklagt.
  • Das Gericht gab der Behörde Recht: Die Löhne seien sittenwidrig gewesen.

Stundenlohn von 1,53 Euro ist sittenwidrig

Im Streit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur aus Brandenburg vor Gericht gewonnen. Weil er sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt etwa 3400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die pro Stunde nur 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro verdient hatten.

Warum das Jobcenter geklagt hat

Für den Steuerzahler sei das nicht hinnehmbar, heißt es in der Klage des Jobcenters. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde nun Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Damit war die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen April erfolgreich.

Die Entscheidung der Richter war damals auf heftige Kritik gestoßen. "Nun sind wir in unserer Rechtsauffassung bestätigt worden", sagte Hans-Jörg Milinski, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters. Ein solches Verhalten von Arbeitgebern sei gesellschaftlich als verwerflich anzusehen. "Außerdem kann es nicht sein, dass sich die Arbeitgeber zulasten des Steuerzahlers bereichern", sagte Milinski.

Wie Behörden gegen Lohndumping vorgehen

Die Behörde ist mehrfach mit Erfolg gegen Lohndumping vorgegangen. Die Fälle seien teils außergerichtlich oder vor Gericht mit einem Vergleich abgeschlossen worden. Derzeit seien von seinem Jobcenter keine weiteren Klagen anhängig. Ziel sei jedoch nicht der Rechtsstreit, hieß es. Vielmehr solle bei den Arbeitgebern das Bewusstsein für eine angemessene Bezahlung geschärft werden. Auch andere Agenturen sind gezielt gegen Lohndumping vorgegangen.

So hatte beispielsweise das Jobcenter Uckermark 2013 erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt, der seinen Mitarbeitern Stundenlöhne von 1,59 Euro und 1,65 Euro gezahlt hatte. Falls sich der Verdacht auf einen sittenwidrigen Lohn verhärte, werde dagegen vorgegangen, sagte ein Sprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg.

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