Sinnvoll spenden:Dauerhaft Gutes tun

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Einmal Geld geben, aber nachhaltig eine gemeinnützige Organisation unterstützen - das ist mit einer Zustiftung möglich.

Corinna Nohn

Weihnachtszeit ist Spendenzeit - im Dezember spenden die Deutschen dreimal mehr Geld als in den übrigen Monaten. Wer dauerhaft eine gemeinnützige Institution oder deren Projekte fördern möchte, ist aber selbst mit einer großzügigen Spende weniger gut beraten. Denn Spenden müssen zeitnah innerhalb eines Jahres ausgegeben werden.

Geld für den Umweltschutz: Die Greanpeace-Stiftung widmet sich dem Erhalt von Bergwäldern (Foto: Foto: dpa)

Als Alternative bietet sich die Zustiftung an, die den Kapitalstock einer Stiftung erhöht. ,,Die Stiftung erzielt so langfristig höhere Erträge und kann ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen'', sagt Hedda Hoffmann-Steudner, Referentin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Im Gegensatz zu Spenden muss man sich deshalb keine Sorgen machen, ob die gestifteten Gelder im Moment sinnvoll eingesetzt werden können. Der Kapitalstock der Stiftung darf nicht angetastet werden, die zugestifteten Beträge bleiben erhalten.

Enge Bindung zur Einrichtung

Die meisten großen Organisationen, wie etwa Greenpeace, der Johanniterorden oder die Deutsche Welthungerhilfe, bieten die Möglichkeit zur Zustiftung an.

,,Oft sind es aber auch Einrichtungen, zu denen die Geldgeber eine enge Bindung haben'', sagt Hoffmann-Steudner. Darunter fielen Bürgerstiftungen oder Universitäten. Das liege daran, dass Stiftungen an einen bestimmten Zweck gebunden sind.

Dabei ist eine Zustiftung wie auch eine Spende theoretisch ab einem Euro möglich. Trotzdem legen manche Organisationen wie etwa Greenpeace Mindestbeiträge fest. Die Umweltorganisation nimmt Zustiftungen erst ab 2500 Euro an.

Wer das Vermögen einer Stiftung erhöhen möchte, muss darauf achten, bei der Überweisung den Vermerk ,,Zustiftung'' anzugeben. Ansonsten wird seine Überweisung generell als Spende eingestuft.

Konstante Zinserträge

Noch sei die Möglichkeit zur Zustiftung weniger bekannt als die der Spende, sagt Volker Hausmann, Geschäftsführer der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe. Das spiegele sich bei den Einnahmen wider: Während die Hungerhilfe dieses Jahr voraussichtlich etwa 30 Millionen Euro Spenden einnehmen wird, ist der Kapitalstock der Stiftung 2006 um etwa eine Million Euro gewachsen.

,,Besonders bei denjenigen, die dauerhaft unterstützen, aber nicht jeden Monat eine Summe überweisen wollen, ist die Zustiftung beliebt'', sagt Hausmann.

Diese hat für die Organisation einen großen Vorteil: Während das Spendenaufkommen stark schwanken kann, sind die Zinserträge, die eine Stiftung aus dem Vermögen erwirtschaftet, relativ konstant.

Wer nicht sicher ist, ob er dauerhaft auf sein Kapital verzichten möchte, dem bieten einige Organisationen die Möglichkeit eines Stifterdarlehens an: Der Stifter stellt einen Beitrag zur Verfügung, dessen Erträge die Organisation frei nutzen kann.

Möchte er sein Geld zurück, kann er das Darlehen kündigen. ,,So können uns Leute, die ihr Geld gegenwärtig nicht benötigen, aber nicht wissen, ob sie vielleicht in späteren Jahren wieder darauf angewiesen sind, unterstützen'', sagt Geschäftsführer Hausmann.

Steuerlich absetzbar

Steuerlich werden Spenden und Zustiftungen ähnlich behandelt: Beide sind bis zu einem Betrag von fünf Prozent - bei mildtätigen, wissenschaftlichen oder bestimmten kulturellen Zwecken bis zu zehn Prozent - der Einkünfte steuerlich absetzbar.

Bei Zustiftungen kann darüber hinaus ein Betrag von 20.450 Euro jährlich geltend gemacht werden. Zuwendungen an eine Stiftung innerhalb des Gründungsjahres kann der Zustifter sogar bis zu 307.000 Euro, auch verteilt auf mehrere Jahre, von der Steuer abziehen.

Eine Zustiftung kann demnach unter finanziellen Gesichtspunkten einer Spende vorzuziehen sein. Etwa, wenn jemand einem guten Zweck große Summen zukommen lassen will.

,,Außerdem kann man sich den Gründungsaufwand für eine selbständige Stiftung sparen'', sagt Hoffmann-Steudner. ,,Voraussetzung ist natürlich, dass man eine Stiftung findet, die den gewünschten Zweck verfolgt und der man vertrauen kann.'' Denn eine spätere Kontrolle über die Mittelverwendung hat der Zustifter nicht.

Stiftungsrecht vor Änderungen

Wer darüber nachdenkt, größere Beträge zuzustiften, sollte damit aber noch bis ins kommende Jahr warten. Im Finanzministerium wird zurzeit an der größten Reform des Stiftungsrechts seit sechs Jahren gearbeitet. In der Diskussion sind zahlreiche Steuererleichterungen, die auch Zustiftungen und ihre steuerliche Absetzbarkeit betreffen werden.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende Januar im Kabinett diskutieren und im Frühjahr vom Bundestag beschließen lassen. Rückwirkend zum 1.Januar 2007 könnten dann Zustifter von der geplanten großzügigeren Anerkennung ihrer Gaben profitieren.

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