Macht und Missbrauch:Was Unternehmen bei sexueller Belästigung tun können

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(Foto: Collagierte Illustration von Jessy Asmus)

Unerwünschte Berührung, anzügliche Sprüche - eigentlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitende vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Aber wie?

Von Helena Ott und Kathrin Werner

Im November 2018, den genauen Tag hat Frau Z. verdrängt, ist das Ganze eskaliert. Herr D. hatte sie über Monate hinweg belästigt bei der Arbeit in dem holzverarbeitenden Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Unerwünschte Komplimente, unerwünschte Berührungen, er kam ihr zu nah, sie rückte weg, sie protestierte. Dann passierte es. Herr D. griff Frau Z. mit einer Hand an den Po und mit der anderen in den Schritt. Dann griff er sich selbst in den Schritt und sagte: "Oh, da tut sich ja direkt was!" Das Ungewöhnliche an diesem Vorfall ist nicht, dass er passiert ist. Verhalten wie das von Herrn D. kommt in Deutschland ständig vor. Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) haben 13 Prozent der Frauen in den drei Jahren vor der Befragung sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Das Ungewöhnliche ist, dass der Fall Konsequenzen hatte. Das Unternehmen kündigte Herrn D., er klagte dagegen und verlor. Die meisten Opfer wehren sich aber nicht, professionelle Hilfe suchen sich die allerwenigsten. Zudem wissen 80 Prozent nicht einmal, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen.

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