Selbstanzeige:Finanzminister beschließen höhere Strafen für Steuerhinterzieher

Konsequenzen aus dem Fall Hoeneß: Die Finanzminister der Länder haben schärfere Regeln für Steuerhinterzieher vereinbart. An der Möglichkeit der Selbstanzeige halten sie jedoch fest.

Steuerhinterzieher sollen künftig nur noch straffrei davonkommen, wenn sie sich selbst angezeigt und nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen haben. Das beschlossen die Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, wie die Finanzministerkonferenz mitteilte. Sie halten damit an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige fest - doch die steuerrechtlichen Strafzuschläge sollen ab 1. Januar 2015 erhöht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bei einem Betrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro sollen zehn Prozent aufgeschlagen werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von fünf Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, lag bisher bei 50.000 Euro.

Straffreiheit soll nach dem Willen der Finanzminister nur in Betracht kommen, wenn der Steuersünder alle Steuervergehen der zurückliegenden zehn Jahre offenlegt.

Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt

Darüber hinaus beschlossen die Minister, dass die Möglichkeit der Strafverfolgung in allen Fällen der Steuerhinterziehung erst nach zehn statt nach fünf Jahren verjähren soll. Zudem müssen neben den hinterzogenen Steuern und den Zuschlägen auch Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt.

Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt und müsse konsequent bekämpft werden, betonten die Minister in ihrer Erklärung. Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerstraftaten dürfe daher nur unter engen Voraussetzungen möglich sein.

Mit der beschlossenen Neuregelung sei sichergestellt, dass Steuerhinterzieher nach einer Selbstanzeige nicht bessergestellt würden als ehrliche Steuerzahler, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Sein hessischer Kollege Thomas Schäfer (CDU) lobte die Einigkeit, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige beizubehalten. Dies habe dem Staat seit 2010 Einnahmen von mehr als drei Milliarden Euro in die Kassen gespült. Walter-Borjans betonte, Grund für die steigende Zahl an Selbstanzeigen sei vor allem der Ankauf von CDs mit den Namen von Steuersündern gewesen.

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