MeinungSteuerverbrechen:Die Schweiz ging gegen einen Cum-Ex-Aufklärer vor. Sein Freispruch ist für alle Whistleblower wichtig

Kommentar von Meike Schreiber, Frankfurt

Lesezeit: 2 Min.

In der Schweiz war er ein Angeklagter: der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith (hier 2019 vor dem Bezirksgericht Zürich), ohne den die deutschen Cum-Ex-Prozesse hier so kaum möglich gewesen wären. (Foto: Walter Bieri)

Ein Anwalt gab Hinweise, wie eine Schweizer Bank Steuerhinterziehung ermöglicht haben soll – und wurde trotzdem von der Schweizer Justiz verfolgt.

Wie reagieren, wenn man Hinweise auf Straftaten erhält? Etwa auf Drogenhandel, Kinderpornografie oder auch schwere Finanzverbrechen? Kein Zweifel, sofern man in einem funktionierenden Rechtsstaat lebt: Man meldet es den Behörden. Auch der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Eckart Seith überlegte nicht lange, als er vor zehn Jahren auf Hinweise stieß, die Schweizer Bank J. Safra Sarasin mache in großem Umfang Geschäfte zulasten der deutschen Staatskasse. Er wandte sich mit den Hinweisen an die deutschen und auch die Schweizer Ermittler. Tatsächlich trugen seine Hinweise Jahre später entscheidend zur Aufklärung der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland bei, die den deutschen Fiskus in Summe mehr als zehn Milliarden Euro kosteten.

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