Überwachung:Seehofer streicht Gesichtserkennung aus Gesetzentwurf

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Ein Reisender steht vor einer Überwachungskamera, die während einer Testphase zur Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz zu sehen ist. (Foto: dpa)
  • In einem neuen Entwurf für das Bundespolizeigesetz taucht ein Passus zur flächendeckenden Gesichtserkennung nicht mehr auf.
  • Ursprünglich wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer solche Technologie an vielen "sicherheitsrelevanten Orten" einsetzen.
  • Für die Pläne hatte es viel Kritik von Datenschützern gegeben. Sie fürchten eine Massenüberwachung, zudem ist die Technologie nicht sehr verlässlich.

Die Gesichtserkennung an deutschen Bahnhöfen und Flughäfen wird vorerst wohl doch nicht eingeführt. In einem neuen Entwurf für das Bundespolizeigesetz ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur keine Rede mehr. Demnach will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) der Bundespolizei nun doch nicht erlauben, entsprechende Software an diesen Orten einzusetzen, die dem Ministerium als besonders gefährdet gelten.

In einer älteren Fassung des Entwurfs hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten "automatisch mit biometrischen Daten abgleichen", sofern es sich um Daten von gesuchten Menschen handele. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.

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Seehofer hatte ursprünglich verkündet, Gesichtserkennung an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen zu ermöglichen. Der Plan hatte für viel Kritik gesorgt. Denn die Technologie ist nicht sehr verlässlich: Bei einem Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz, wo entsprechende Software getestet wurde, markierte das System viele Menschen fälschlicherweise als verdächtig. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor dem Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum gewarnt. Es gehe dabei um "einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff". Er plädierte sogar dafür, in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zu verbieten.

Entsprechende Überlegungen gibt es auf EU-Ebene. In einem sogenannten Whitepaper zum Einsatz von künstlicher Intelligenz brachte die EU-Kommission ein Moratorium von drei bis fünf Jahren oder gar ein vollständiges Verbot ins Spiel. In Deutschland haben sich diverse Gruppen, darunter die Organisation Digitale Gesellschaft und der Chaos Computer Club, zu dem Bündnis "Gesichtserkennung stoppen" zusammengeschlossen und fordern ein Verbot der Technik.

Vergangenes Wochenende lieferte ein Bericht der New York Times neuen Diskussionsstoff: Eine US-Firma namens Clearview AI hatte eine Datenbank aus rund drei Milliarden Bildern zusammengestellt, die frei im Internet zugänglich waren. Auf dieser Basis bot die Firma unter anderem diversen Behörden ein Programm zur Gesichtserkennung an.

Trotz der breiten Kritik an den Überwachungsplänen ist der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), unzufrieden mit der Neufassung des Bundespolizeigesetzes: "Wir wollen daran festhalten: Die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen", sagte er. Schließlich gehe es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um "die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen".

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, hatte noch am Donnerstag auf Twitter erklärt, der automatisierte Abgleich von Videobildern mit Polizei-Datenbanken sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen privater Fotos von Bürgern gespeichert würden, "überhaupt nicht vergleichbar". Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.

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