Süddeutsche Zeitung

Schweizer Großbank:Widerstand gegen eine Rekordbuße

Am Montag beginnt in Paris der Berufungsprozess gegen UBS wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung. Das Institut will die Milliarden-Strafe zumindest reduzieren.

Von Isabel Pfaff, Zürich

Dieses Mal soll es besser laufen als vor gut zwei Jahren. Von diesem Montag an steht die Schweizer Großbank UBS wieder in Frankreich vor Gericht. Im Februar 2019 hatte das Pariser Tribunal de Grande Instance das Kreditinstitut wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu einer Buße von 3,7 Milliarden Euro verurteilt, außerdem zu einer Schadenersatzzahlung an den französischen Staat in Höhe von 800 Millionen Euro. Es war die höchste Geldstrafe, die jemals in einem Steuerbetrugsfall in Frankreich verhängt wurde.

Konkret warf das Gericht der Bank und mehreren früheren Managern vor, zwischen 2004 und 2012 Zehntausende reiche Franzosen dazu angestiftet zu haben, ihr Geld am französischen Fiskus vorbei in die Schweiz zu bringen. UBS-Banker sollen demnach nach Frankreich zu exklusiven Anlässen wie Golfturnieren oder Konzertabenden gereist sein, um dort Kunden anzuwerben. Allein das gestattet das französische Recht nicht. UBS soll diesen Kunden zudem dabei geholfen haben, Erträge aus Steuerbetrug zu waschen. Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrem Urteil von der "besonderen Schwere" der Straftaten.

Auch die französische Tochter UBS France wurde zu einer Buße in Höhe von 15 Millionen Euro verurteilt, fünf der sechs ebenfalls angeklagten Ex-Manager erhielten Bewährungs- und Geldstrafen.

Alle haben Berufung eingelegt

Noch am Tag der Verurteilung legte UBS Berufung gegen das Urteil ein - wie auch Staatsanwaltschaft und der französische Staat, weil der mitangeklagte Bankier Raoul Weil freigesprochen wurde. Die Bank bestreitet bis heute alle Vorwürfe. In einem 2020 veröffentlichten Positionspapier gibt sie an, dass ihre Aktivitäten in Frankreich "keine rechtswidrige Kundenanwerbung darstellten". Zum Geldwäsche-Vorwurf schreibt sie, dass UBS im Kontakt mit französischen Kunden sowohl die schweizerischen Vorschriften zum Bankgeheimnis als auch die entsprechenden französischen und EU-Gesetze eingehalten habe.

Das Berufungsverfahren, das bis zum 24. März dauern soll, wird den Fall noch einmal neu aufrollen. UBS hat ein neues Verteidigerteam zusammengestellt, an dessen Spitze der französische Star-Anwalt Hervé Temime steht, der schon Prominente wie Roman Polanski verteidigte. Die Bank dürfte versuchen, die Rekordstrafe deutlich zu verringern. Hoffnung macht in diesem Zusammenhang ein Urteil des französischen Kassationsgerichts, das im Herbst 2019 fiel: Darin ging es um Strafzahlungen für systematischen Steuerbetrug. Künftig, so das Gericht, sollen diese auf Basis der hinterzogenen Steuern und nicht der Vermögenswerte, die versteckt wurden, berechnet werden.

Für UBS könnte das die Wende bedeuten, denn die erstinstanzliche Buße basiert auf der Summe, die 3900 reuige französische UBS-Kunden bis zum Jahr 2015 im Rahmen einer Amnestie nachdeklariert hatten. Steuern nachgezahlt hatten diese Kunden nur 620 Millionen Euro.

Sollte das Berufungsgericht dennoch die Milliardenstrafe aufrechterhalten, bleibt UBS noch der Gang vors französische Kassationsgericht. In jedem Fall ist das Schweizer Institut, dessen neuer Chef Ralph Hamers zusätzlich ein Geldwäsche-Verfahren in den Niederlanden am Hals hat, derzeit dringend auf gute Nachrichten angewiesen.

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