Schweiz:Emmentaler muss nicht aus dem Emmental kommen

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Emmentaler aus dem Kanton Bern: Ein Käser legt ein Label auf den Käselaib. (Foto: Pius Koller/imago images)

Herbe Niederlage für die Schweizer Hersteller des großlöchrigen Käses: Ein EU-Gericht hat entschieden, dass die Käsebezeichnung Emmentaler in der Union nicht beschränkt ist auf die malerische Schweizer Landschaft.

Von Isabel Pfaff, Bern

Wahrscheinlich kann fast jedes Kind in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz beschreiben, wie ein Emmentaler Käse aussieht: ungefähr kirschgroße Löcher, dazu eine bis ins gelbliche gehende Farbe. Klar, mit der Schweiz und dieser malerischen Hügellandschaft namens Emmental im Kanton Bern verbindet man die Käsesorte irgendwie auch. Aber darf deshalb nur Emmentaler Emmentaler heißen, der auch dort hergestellt wurde?

Ein Gericht der EU hat jetzt entschieden, dass in Mitgliedstaaten der Union auch Löcherkäse aus dem Allgäu oder aus dem französischen Savoyen Emmentaler heißen darf. Eine herbe Niederlage für die Käserinnen und Käser aus dem echten Emmental. Die schweizerische Sortenorganisation "Emmental Switzerland" hatte nämlich geklagt gegen eine Entscheidung des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), die besagte, dass Emmentaler in der EU keine geschützte Ursprungsbezeichnung darstelle, sondern lediglich eine Käsesorte beschreibe. Ergo: Der europäische Emmentaler darf auch aus nichtschweizerischen Regionen kommen.

Das Gericht der Europäischen Union, eine Art Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), bekräftigt nun die Entscheidung der EUIPO-Behörde und urteilte am Mittwoch: "Der Begriff 'Emmentaler' kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden." Die Marke beschreibe insbesondere in Deutschland eine Käsesorte und werde nicht als geografische Bezeichnung wahrgenommen. Das sei ausreichend, um die Eintragung der Marke in der EU abzulehnen, so das Gericht.

Alfred Rufer, Vize-Direktor von Emmental Switzerland, will sich noch nicht geschlagen geben. "Dieser Entscheid ist noch nicht abschließend", schreibt er auf Anfrage. Tatsächlich kann seine Organisation noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Man werde das Urteil "in Ruhe analysieren" und dann entscheiden, ob man es an den EuGH weiterziehe, so Rufer.

Bis dahin, so betont er, bleibe der Emmentaler in der Schweiz und in jenen Ländern geschützt, mit denen die Schweiz entsprechende Verträge geschlossen habe. In diesen Ländern muss die Herstellung des berühmten Käses also weiterhin den strengen eidgenössischen Regeln genügen: Diese sind in einem sechs Seiten langen Pflichtenheft festgeschrieben. Der Käse soll demnach eine "regelmäßige, saubere, runde bis leicht ovale Lochung, mehrheitlich 2 bis 4 cm groß" haben, der Teig soll im Winter elfenbeinfarben, im Sommer hellgelb sein, und die Käsereien müssen sich auf einem Gebiet befinden, das sich vom Kanton Thurgau bis in den Kanton Freiburg im Südwesten erstreckt. Die Sortenorganisation spricht von nur gut 100 Käsereien, die diese Ansprüche erfüllen.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung auch auf die EU auszuweiten, wäre ein Coup für die wenigen Schweizer Hersteller gewesen - doch vorerst werden die meisten Verbraucher erst nach genauem Hinschauen bemerken, ob ihr Käse mit den großen Löchern aus dem Emmental oder doch aus dem Allgäu kommt.

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