Schwarz-Gelb: Arbeitsrecht:Zeitverträge: Aus eins mach zwei

Die Neu-Koalitionäre Union und FDP wollen offenbar den Schutz für Arbeitnehmer beschneiden. Zeitverträge sollen nun zwei Mal vereinbart werden können.

Die schwarz-gelbe Koalition bereitet offenbar Korrekturen bei Erbschaft- und Unternehmensteuern sowie Änderungen im Arbeitsrecht vor. Außerdem sind steuerliche Vergünstigungen für Privathaushalte als Arbeitgeber geplant, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.

Das Blatt beruft sich auf den ihr vorliegenden Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung, den die Koalitionsarbeitsgruppe "Wirtschaft, Energie, Aufbau Ost, Bürokratieabbau" vereinbart habe. Weitgehend einig ist sich die Arbeitsgruppe demnach über Änderungen beim Arbeitsrecht: Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Befristung von Arbeitsverträgen erhalten.

Damit könnten in der Krise neue Jobs geschaffen werden, heißt es in dem Entwurf. Die erneute befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sollte nach neun Monaten zulässig sein. Bisher darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter ohne sachlichen Grund nur einmal befristet für maximal zwei Jahre anstellen. Ist der Zeitvertrag für einen kürzeren Zeitraum als zwei Jahre vereinbart, darf er bis zu drei Mal zu einer maximalen Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden. Endet das Arbeitsverhältnis danach, darf der Arbeitnehmer nicht erneut befristet angestellt werden.

Zinsschranke soll abgeschafft werden

Einig sind sich Union und FDP in der Arbeitsgruppe laut dem Bericht, dass die krisenverschärfenden Elemente der Unternehmensteuerreform 2008 beseitigt werden. Dazu zählen die Koalitionäre die Zinsschranke. Außerdem sollen Einschränkungen bei der Verlustübernahme und die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer gemildert werden.

Vorgesehen seien außerdem Korrekturen bei der Erbschaftsteuer. Die Union will die sogenannte Lohnsummenregelung überprüfen. Nach der Gesetzeslage kann Firmenerben ein Großteil der Erbschaftsteuer erlassen werden, wenn sie über sieben Jahre hinweg die Zahl der Arbeitsplätze in etwa stabil halten. Wegen der Krise soll diese Regel abgeschwächt werden. CDU/CSU wollen außerdem Betriebsübergaben zwischen Geschwistern steuerlich erleichtern. Die FDP steht auf dem Standpunkt, dass die Länder selbst entscheiden sollen, ob und in welcher Höhe sie Erbschaftsteuern erheben.

Die Arbeitsgruppe habe sich im Grundsatz darauf verständigt, dass es steuerliche Anreize für Investitionen geben soll. Die sogenannte Sofortabschreibung für geringfügige Wirtschaftsgüter soll von gegenwärtig 150 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

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