Schulterschluss im Parlament:Verfassungsänderung pro Jobcenter

Lesezeit: 1 min

Seltene Einigkeit zwischen Regierung und Rot-Grün: Beide Lager haben im Bundestag einer Grundgesetzänderung zur Beibehaltung der Jobcenter eine breite Mehrheit verschafft.

Der Bundestag hat die Reform der Jobcenter mit breiter Mehrheit beschlossen. Für die dafür erforderliche Verfassungsänderung stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch SPD und Grüne.

Die Jobcenter, wie sie durch Hartz-Reformen geschaffen wurden, sollen so beibehalten werden. (Foto: ap)

Die Linke lehnte die Reform ab. Damit kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin aus einer Hand erfolgen. "Wir haben eine sehr gute Lösung im Interesse der Menschen gefunden", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Bundestag.

Doch damit war die Einigkeit auch schon wieder vorbei. Denn von der Leyen drängte zudem auf einen effizienteren Einsatz der Mittel für die Arbeitsmarktpolitik. Mit dieser Umschreibung verteidigte die Arbeitsministerin die von Union und FDP in diesem Bereich geplanten Einschnitte beim Arbeitslosengeld II gegen Kritik der Opposition.

Kompromiss zwischen Koalition und SPD

Nach den Vorstellungen von Schwarz-Gelb soll Hartz-IV-Empfängern künftig das Elterngeld und das Übergangsgeld zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II gestrichen werden. Damit würden sozial Schwache stärker mit den Folgen der Finanzkrise belastet als Begüterte, monieren SPD, Grüne, Gewerkschaften, Sozialverbände sowie Teile der Kirchen. Auch aus den Reihen der Union wird diese Kritik partiell gestützt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Struktur der bundesweit 346 Jobcenter als mit dem Grundgesetz unvereinbar kritisiert. Die Verfassungswidrigkeit sahen die Richter in der Zusammenlegung von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Beschäftigten begründet. Damit sei die letzte sachliche Zuständigkeit nicht geklärt. Die Hilfen für Langzeitarbeitslose mussten deshalb bis zum 1. Januar 2011 auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Die dazu notwendige Grundgesetzänderung, der nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, beruht auf einem zwischen Koalition und SPD vereinbarten Kompromiss.

Damit wird eine Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern weiterhin ermöglicht. Zugleich wird die Zahl der sogenannten Optionskommunen, in denen Städte oder Landkreise Arbeitslose allein ohne die Bundesagentur betreuen, von 69 auf 110 erhöht.

© sueddeutsche.de/AFP/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: