Europäischer Gerichtshof:Gutachter hält Schufa-Score für rechtswidrig

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Die Schufa arbeitet bisher mit einem Scoring-Modell, das womöglich gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Die Auskunftei erstellt eine Bewertung, die viele Unternehmen als Entscheidungsgrundlage nutzen, wenn es um Kredite mit Menschen geht. Der Generalanwalt des EuGH glaubt, dass dies gegen den Datenschutz verstößt.

Von Nils Wischmeyer

Die Auskunftei Schufa muss vor dem Europäischen Gerichtshof einen Rückschlag hinnehmen. Nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstößt das Scoring der Schufa gegen Europarecht. Beim Scoring sammelt die Auskunftei viele Daten über Menschen, beispielsweise die Anzahl der Girokonten oder Kreditkarten, und bewertet anhand dieser und eines geheimen Algorithmus, ob die Menschen kreditwürdig sind oder nicht. Je höher der Schufa-Score in Punkten ist, desto wahrscheinlicher ist es für die Auskunftei, dass ein Mensch seine Rechnungen und Kredite zurückbezahlt. Ist der Score besonders niedrig, bekommen Menschen häufig keinen Kredit, keine Wohnung oder einen Mobilfunkvertrag, weil die Unternehmen sie dann nicht für kreditwürdig halten.

Die automatische Erstellung dieses Scores hat Generalanwalt Priit Pikamäe nun in einem Gutachten für rechtswidrig befunden. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswertes, wie es die Schufa mit ihrem Score heute mache, sei Profiling im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sagt er - und verstoße damit gegen Europarecht. Für die Schufa ist das Gutachten problematisch. Schlussanträge eines Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, sondern nur ein Entscheidungsvorschlag. Oftmals folgt das Gericht dem Vorschlag aber. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Hintergrund des Gutachtens ist unter anderem ein Fall, den das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem EuGH vorgelegt hat, um das Verhältnis zur europäischen DSGVO klären zu lassen. Diese schreibt vor, dass Entscheidungen nicht automatisiert getroffen werden dürfen, wenn diese Entscheidungen rechtliche Wirkung auf einen Menschen ausüben. Im Falle des Schufa-Scores sah der Generalanwalt genau das gegeben. Da der Schufa-Score zur Kreditwürdigkeit im Alltag eine wichtige Rolle spielt und beispielsweise Banken als Grundlage diene, drohe dem Verbraucher womöglich eine erhebliche Beeinträchtigung durch eine automatisierte Erstellung, heißt es von Generalanwalt Pikamäe. Auch wenn Banken und nicht die Schufa am Ende entscheiden, ob sie einen Kredit vergeben.

Die Schufa verweist darauf, dass das Gutachten kein Urteil ist, schreibt aber auf Anfrage: "Die Schlussanträge und die möglichen Implikationen werden wir prüfen."

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